Wattwil lehnt Abstandsregel ab – Beschwerde gegen Gemeinde eingereicht

Die Stimmbevölkerung von Wattwil hat am Sonntag eine Initiative zu Abstandsvorschriften für Windkraftanlagen abgelehnt. Der Nein-Stimmenanteil betrug gemäss einer Mitteilung 60.8 Prozent. Rechtskräftig ist das Ergebnis aber noch nicht – es ist eine Abstimmungsbeschwerde eingegangen.

Die Initiative forderte, dass der Abstand entsprechender Anlagen zu Wohngebäuden und Schutzgebieten von nationaler Bedeutung 700 Meter betragen muss. 1256 Personen stimmten gegen die «700-Meter-Abstandsinitiative» und 810 dafür, wie die Gemeinde Wattwil am Sonntag mitteilte. Bei einer Annahme der Initiative hätte das Baureglement der Gemeinde ergänzt werden müssen. Die Stimmbeteiligung lag bei 37.2 Prozent.

«Ein langer Weg zu bestreiten»

«Damit ist weder ein Windkraftprojekt beschlossen noch bewilligt», sagte Gemeindepräsident Alois Gunzenreiner zum Ausgang der Abstimmung. Für eine Realisierung sei weiterhin ein langer Weg zu beschreiten. «In diesem Rahmen werden die Betroffenen einbezogen und die Bevölkerung informieren. Wir sind uns der Befürchtungen und Ängste durchaus bewusst und verstehen diese», so der Gemeindepräsident gegenüber TVO.

Das Initiativkomitee hatte sein Anliegen damit begründet, dass moderne Windkraftanlagen «überdimensionale Industriebauten» seien, mit Auswirkungen auf Lärm, Schattenwurf oder den Wert von Immobilien. Zudem verwies das Komitee auf andere Gemeinden, die bereits entsprechende Regeln in den Baureglementen festgelegt hätten.

Für Michael Strässle vom Verein «Älpli Gegenwind», der für die Abstandsregelung gekämpft hatte, ist klar, weshalb die Initiative auf der Strecke blieb. Er sagt zu TVO: «Es sind am Ende wenig Betroffene. Und ich denke, wenn man nicht betroffen ist, befasst man sich anders damit.» Strässle kritisiert insbesondere, dass die Lärmschutzverordnungen ohne Abstandsregeln nicht eingehalten werden könnten. Er würde sich wünschen, dass die Behörden dies sicherstellten. Und zwar für alle – auch eben jene wenigen, die von den Emissionen betroffen wären.

Rechtskräftig ist das Abstimmungsergebnis indes noch nicht: Ein Bürger hat beim Kanton eine Beschwerde eingereicht, weil die Gemeinde Wattwil in der Abstimmungsbroschüre Position gegen die Initiative bezogen hatte.

Zwei mögliche Standorte in der Gemeinde Wattwil

Der Gemeinderat von Wattwil hatte sich in der Tat von Anfang an gegen die Initiative ausgesprochen. Er teilte im Vorfeld schriftlich mit, dass kommunale Abstandsvorschriften «keine absolute Geltung» hätten. Die erforderlichen Abstände müssten weiterhin im Rahmen einer Sondernutzungsplanung und für jedes Projekt einzeln festgelegt werden. Für Gemeindepräsident Gunzenreiner ist klar, dass diese Argumentation «hieb- und stichfest» ist – und die Beschwerde damit haltlos.

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der Windenergie an der Stromproduktion zu erhöhen. Ein Raumplanungsbüro hatte 2022 im Auftrag des Kantons St. Gallen 17 Gebiete eruiert, die für die Errichtung von Windparks geeignet seien.

In den entsprechenden Gebieten soll künftig der Bau von bis zu acht Windenergieanlagen möglich sein. Zu diesen sogenannten «Windeignungsgebieten» gehören unter anderem die Standorte Krinau und Laad auf dem Gemeindegebiet von Wattwil.

(sda)

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veröffentlicht: 4. Februar 2024 13:32
aktualisiert: 4. Februar 2024 20:48
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