War der Täter Schweizer oder Ausländer? So nennen wir die Nationalität

Bei schweren Verbrechen wird immer die Nationalität genannt.
© Keystone/Symbolbild
Bei Polizeimeldungen kommt es regelmässig zu Kommentaren, wieso wir die Nationalität eines Täters nennen oder nicht. Deshalb hier eine Erklärung, wie wir das auf FM1Today handhaben.

Ein 20-Jähriger rast mit 120 Stundenkilometern durch den Thurgau – erlaubt wären 50 Stundenkilometer. Der Raser ist Schweizer. So geschehen im Dezember 2023.

Kurz nachdem die Meldung online war, gab es Diskussionen, wieso wir hier erwähnt haben, dass es ein Schweizer war. Deshalb hier eine Erklärung, wie wir die Nationalitäten bei Polizeimeldungen nennen.

Die Kurzfassung

Wird die Nationalität von der Polizei in der Medienmitteilung bekannt gegeben, nennen wir sie ebenfalls. So schaffen wir Transparenz und müssen uns nicht vorwerfen lassen, etwas verheimlichen zu wollen. Wird die Nationalität nicht genannt, wird sie auch in unserem Artikel nicht erwähnt – eine Ausnahme sind schwere Delikte, hier fragen wir immer bei der Polizei nach.

Und wie sieht es beim Migrationshintergrund aus?

Der Pass entscheidet über die Staatsangehörigkeit. An diesen Grundsatz halten wir uns. Ein Migrationshintergrund ist auch schwierig zu definieren. Wie sieht es bei einem 20-Jährigen aus, wenn die Mutter vor 40 Jahren aus Italien in die Schweiz eingewandert ist und mit einem Schweizer verheiratet ist? Ab wie vielen Jahren oder Generationen gibt es keinen Migrationshintergrund mehr?

Ist die Nationalität überhaupt relevant?

In den Schweizer Gefängnissen ist der Ausländeranteil grösser als jener der Personen mit einem roten Pass. Doch diese Statistik ist mit Vorsicht zu geniessen.

Von den insgesamt Inhaftierten (2023: 6445 Personen) lebt knapp die Hälfte legal in der Schweiz: 23,1 Prozent sind Schweizer, 26,8 Prozent Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung. Ohne Aufenthaltsbewilligung sind es 45,1 Prozent, 5 Prozent sind Asylsuchende.

Heisst das jetzt, dass Schweizer weniger oft straffällig werden? Nein. Denn wer in der Schweiz keinen festen Wohnsitz hat, bleibt wegen Fluchtgefahr bis zu einem Urteil in Untersuchungshaft. Das im Gegensatz Personen, die legal hier leben, die bei nicht besonders schwerwiegenden Delikten in der Regel auf Bewährung entlassen werden.

Was viel entscheidender als die Nationalität ist: Straftäter sind mit überwältigender Mehrheit männlich, urban und jung. Weil die ausländische Bevölkerung eher jünger ist, gibt es hier ein Ungleichgewicht.

Der Begriff der «Ausländerkriminalität» wurde erst in den 1990er-Jahren zu einem Politikum. Vorher wurde die Nationalität zwar in der Statistik erfasst, aber wurde kaum von einer Partei für Wahlkampf benutzt.

Der steile Aufstieg dieses Begriffs veranlasste 1996 sogar das Bundesamt für Statistik zu einer Medienmitteilung dazu. Darin wurde betont, dass es nun mal gewisse Delikte gibt, die nur von Ausländern begangen werden können. Wenn man die Alters- und Geschlechtsstruktur berücksichtige, gebe es zwischen Ausländern und Schweizern kaum mehr Unterschiede.

Fazit

Wir werden weiterhin die Nationalität nennen, sofern diese von der Polizei bekannt gegeben wird. Viel entscheidender wäre die soziale Lage, die jedoch nicht erhoben wird.

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veröffentlicht: 11. Januar 2024 09:43
aktualisiert: 11. Januar 2024 10:12
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