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St. Gallen

St.Galler Kantonsrat beschliesst neues Universitätsgesetz

St.Galler Kantonsrat beschliesst neues Universitätsgesetz

Quelle: TVO

Im St.Galler Kantonrat lag am Mittwoch ein brisantes Traktandum auf dem Tisch: Das neue Universitätsgesetz der HSG. Das geltende Gesetz ist aus dem Jahr 1988 und bot Schlupflöcher wie für den Spesenskandal oder die jüngste Plagiatsaffäre. Dies soll in Zukunft nicht mehr vorkommen.

Mit dem neuen Universitätsgesetz werden die Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Organe der Universität St.Gallen geregelt. Die Überarbeitung ist eine Reaktion auf die Affären um Spesenbezüge, Plagiate und private Engagements von HSG-Professoren in den letzten Jahren.

Die Stärkung der Position des HSG-Rektorats ist einer der zentralen Punkte des neuen Gesetzes. Der Universitätsrat bleibt das oberste strategische Organ der HSG. Neu werden die Mitglieder aber nicht mehr aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit, sondern nach fachlichen Kriterien ausgewählt.

So soll die Regierung künftig den Universitätsrat sowie dessen Präsidentin oder Präsidenten wählen – nicht mehr das Parlament, das die Wahl nur noch bestätigen darf. Der Entwurf wurde von der Kommission im Grundsatz unterstützt.

Trotzdem gab es einige Änderungsvorschläge: Das Präsidium des Universitätsrats soll künftig nicht mehr durch ein Regierungsmitglied besetzt werden. Weiter wollte die Kommission die Aufsichts- und Weisungskompetenzen des Rektorats mit weiteren Aufsichtsinstrumenten ergänzen.

Notwendige Modernisierung

In der Debatte hiess es etwa, die Kontrollmechanismen hätten offensichtlich nicht funktioniert. Man könne nun zwar das Gesetz ändern, wichtiger sei es aber, dass sich die Mentalität einzelner Professoren ändere.

Alle Probleme könnten künftig nicht verhindert werden, sagten verschiedene Sprecherinnen und Sprecher. Wo Menschen arbeiteten, passierten auch in Zukunft Fehler. Es gebe nun aber eine klarere Organisationsstruktur und die Verantwortlichkeiten seien präzisiert worden, erklärte etwa der Sprecher der FDP.

Das Ziel des Gesetzes sei es, die Zukunftsfähigkeit und den Erfolg der HSG langfristig zu sichern, sagte Bildungschef Stefan Kölliker.

Auf der Linie der Kommission

Aus dem Rat waren rund ein Dutzend Anträge zu sehr unterschiedlichen Themen eingereicht worden. In der Beratung folgte dann allerdings die Mehrheit der Linie, die die vorberatende Kommission vorgegeben hatte – fast alle Anträge wurden abgelehnt.

Eine der Ausnahmen: SP, Grüne und Mitte-EVP wollten, dass ein von der Kommission gestrichener Artikel wieder ins Gesetz aufgenommen wird. Darin heisst es: «Die Universität setzt sich für die Chancengerechtigkeit und die Beseitigung von Diskriminierungen ein.»

Dieser Antrag wurde gegen den Widerstand von FDP und SVP mit 59 gegen 49 Stimmen gutgeheissen. Im September kommt das Gesetz in die zweite Lesung. Wenn alles nach Plan läuft, tritt es ab 1. Januar 2024 in Kraft.

(sda/red.)

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veröffentlicht: 14. Juni 2023 20:50
aktualisiert: 14. Juni 2023 20:50
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