Nach Freispruch von Christof Hartmann: Auch St.Galler Staatsanwaltschaft meldet Berufung an

Hartmann und ein weiterer einstiger Gemeinderat von Walenstadt mussten sich wegen eines Behördenentscheids aus dem Jahr 2015 vor Gericht verantworten. (Archivbild)
© St.Galler Tagblatt / Marius Eckert
Die St.Galler Staatsanwaltschaft meldet Berufung gegen das Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland an. Dieses sprach am Montag den Regierungsratskandidaten Christof Hartmann (SVP) vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs frei.

«Dies bedeutet nun, dass das Urteil schriftlich begründet wird», erklärte Stefan Hess, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft. Danach werde die Staatsanwaltschaft abschliessend entscheiden, ob sie das Urteil weiterzieht.

Auch Privatkläger meldete Berufung ein

Die Einzelrichterin begründete den Freispruch während der mündlichen Urteilsverkündung mit fehlenden Hinweisen, dass vorsätzlich Amtsmissbrauch betrieben worden sei. Der von der Mauer betroffene Nachbar meldete als Privatkläger noch im Gerichtssaal den Weiterzug des Urteils an.

Nachbarschaftsstreit um Mauer

Hartmann musste sich als ehemaliger Gemeinderat von Walenstadt zusammen mit einem einstigen Amtskollegen wegen eines Behördenentscheids aus dem Jahr 2015 vor Gericht verantworten. Der ursprüngliche Auslöser war ein Nachbarschaftsstreit um eine Mauer, über die bereits seit Jahren in mehreren Gerichtsverfahren gestritten wurde.

Entgegen einem Bundesgerichtsentscheid soll der damalige Gemeinderat verfügt haben, dass auf die Rückversetzung einer umstrittenen Mauer im Grenzbereich zweier Wohnhäuser verzichtet werden könne.

Der 47-jährige Christof Hartmann sitzt für die SVP im St.Galler Kantonsrat. Im Dezember 2023 nominierte ihn die SVP-Delegiertenversammlung für den St.Galler Regierungsrat. Die Wahlen finden am 3. März statt.

(sda)

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veröffentlicht: 26. Januar 2024 12:36
aktualisiert: 26. Januar 2024 12:39
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