Mit Schal vermummt: 23-Jähriger wird nach Palästina-Demo in St.Gallen gebüsst

Quelle: CH Media Video Unit / Ramona De Cesaris

In St.Gallen fand Ende Oktober eine Kundgebung statt, um gegen den Krieg in Nahost zu demonstrieren. Weil sich ein Mann dabei unkenntlich gemacht hat, wird er nun mit 150 Franken gebüsst – eine seltene Strafnorm.

Rund 150 Personen zogen Ende Oktober durch die St.Galler Innenstadt, um gegen den Krieg im Nahen Osten zu demonstrieren. Während und nach der Kundgebung wurden damals Situationen durch die Stadtpolizei St.Gallen dokumentiert, die im Nachgang strafrechtlich abgeklärt wurden. Im Fokus standen einige geäusserte Parolen.

Etwa zwei Wochen später kam die Polizei zum Entschluss, dass dabei kein Strafbestand vorlag. Der Mediensprecher der Stadtpolizei St.Gallen teilte damals mit, dass es keine Anzeigen wegen der gerufenen Parolen geben wird. Gleichzeitig kündigte er an, dass eine Person anzeigt wird, da sie vermummt war.

Wissentlich und willentlich unkenntlich gemacht

Ein 23-jähriger Schweizer wird per Strafbefehl nun dafür bestraft, mit einer Busse von 150 Franken und zu bezahlenden Verfahrenskosten von 350 Franken. Gemäss dem «St.Galler Tagblatt» schreibt die Staatsanwaltschaft St.Gallen im Strafbefehl, dass sich der Beschuldigte während der Demonstration mit einem schwarz-weissen Schal vermummt habe, den er vom Hals bis über die Nase gezogen habe. Somit habe er sich wissentlich und willentlich unkenntlich gemacht.

Verurteilungen können an zwei Händen abgezählt werden

Wie die Zeitung weiter schreibt, hat dieses Verdikt Seltenheitswert. Bisher sei das Vermummungsverbot zwar auf Fans in Fussball- oder Eishockey-Stadien angewandt worden, kaum aber je auf Teilnehmende einer Kundgebung. «Im vergangenen Jahr ist es zu neun Verurteilungen mittels Strafbefehl wegen Widerhandlung gegen das Vermummungsverbot gekommen», wird die Staatsanwaltschaft in dem Bericht zitiert.

Übrigens: Die Fasnacht und andere traditionelle, folkloristische Veranstaltungen fallen nicht unter dieses Verbot.

(red.)

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veröffentlicht: 4. Februar 2024 13:25
aktualisiert: 4. Februar 2024 13:25
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