Ostschweiz
St. Gallen

Mann soll Kind angesprochen haben – Polizei mahnt zu Vorsicht bei Warnungen

Mann soll Kind angesprochen haben – Polizei mahnt zu Vorsicht bei Warnungen

Quelle: TVO

In Wangs soll ein unbekannter Mann ein Kind angesprochen und aufgefordert haben, in sein Auto zu steigen. Die Kantonspolizei St.Gallen nimmt solche Meldungen ernst, mahnt aber auch zu Vorsicht bei der Verbreitung solcher Meldungen.

Am Montag erhielt die Kantonspolizei St.Gallen kurz nach 16 Uhr die Meldung, dass in Wangs an der Hinterdorfstrasse ein Unbekannter ein Schulkind angesprochen und aufgefordert haben soll, in sein Auto zu steigen. Dies teilt die Kantonspolizei am Dienstag mit. Gestützt auf die Meldung leitete die Polizei mit mehreren Patrouillen die Fahndung ein. Sie konnte aber weder das Fahrzeug noch eine Person antreffen.

In der Folge passierte dann etwas, was der Kantonspolizei St.Gallen missfällt: Es wurden diverse Warnmeldungen über Chat-Apps und Social Media verbreitet. Unter anderem wurde in einer Meldung auch behauptet, dass das Kind «fast ins Auto gezerrt» wurde. Die Kantonspolizei St.Gallen kann dies allerdings nicht bestätigen.

Polizei warnt, nicht Eltern

Florian Schneider, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen, betont auf Anfrage von FM1Today, dass das Verbreiten solcher Meldungen gar kontraproduktiv sein könnte: «Solche Warnungen können zu Verunsicherung, Angst oder einer Übersensibilisierung führen.» Dadurch könne es dann vorkommen, dass die Polizei mehrere Meldungen aus unterschiedlichen Regionen zum gleichen Fall erhält, da die Leute verunsichert sind. «Dann herauszufinden, welche Meldung ernst zu nehmen ist und welche nicht, ist schwierig und macht die Polizeiarbeit komplizierter», erklärt der Mediensprecher.

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Schneider appelliert, dass verdächtige Feststellungen immer an die Notrufnummer 117 gemeldet werden sollen. So könne die Polizei die Meldungen in die Lagebeurteilung aufnehmen und geeignete Massnahmen einleiten. Die Öffentlichkeit zu warnen oder nach einer Person zu fahnden, sei die Aufgabe der Polizei. So könne auch sichergestellt werden, dass keine unwahren Behauptungen verbreitet werden. Zudem könnte das Verbreiten solcher Meldungen, beispielsweise wenn ein Bild des mutmasslichen Täters mitgeschickt wird, strafrechtliche Konsquenzen haben, auch wenn die Meldung mit guten Absichten verschickt wird.

Warnungen zogen weitere Meldungen mit sich

Am Dienstag erreichten die Kantonspolizei St.Gallen dann zwei weitere Meldungen. In Vilters berichtete ein Kind davon, angesprochen worden zu sein. Praktisch zeitgleich wurde die Sichtung eines Mannes in Bad Ragaz gemeldet, der einer Beschreibung des Mannes in einer am Montag verbreiteten Warnmeldungen entsprechen soll. Im vorliegenden Fall sind der Kantonspolizei St.Gallen im Vorfeld und in der betreffenden Region keine gleichgelagerten Fälle gemeldet worden. Sie geht aktuell nicht von keiner Gefahr aus, bleibt jedoch weiterhin präsent.

Meldungen werden ernst genommen

Schneider betont im Gespräch aber mehrmals, dass die Polizei solche Meldungen dennoch ernst nehme. Deshalb war die Kantonspolizei auch am Dienstag mehrfach im Umfeld von Schulen in der Region Werdenberg-Sarganserland mit sichtbaren und verdeckten Patrouillen präsent.

veröffentlicht: 21. November 2023 16:12
aktualisiert: 21. November 2023 19:09
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