«Habe einen Filmriss»: Nach tödlichem Streit in Buchs steht Angeklagter vor Gericht

Quelle: CH Media Video Unit / TVO

Im August 2021 kam es im Ausgang in Buchs zu einer Schlägerei. Ein 59-Jähriger wurde dabei so schwer verletzt, dass er noch am Unfallort starb. Nun steht der 28-Jährige vor Gericht.

Die Stimmung am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland ist kühl. Mehrere Angehörige des 59-jährigen Todesopfers sind vor Ort und schütteln bei den Aussagen des Angeklagten immer wieder ungläubig den Kopf. Es fliessen auch immer wieder Tränen.

Angeklagter schiebt alles auf den Alkohol

«Wenn man so hackedicht ist, kann man sich nicht mehr erinnern, was genau passiert ist», sagt der 28-jährige Nordmazedonier, der seit seiner Geburt in der Schweiz lebt. Er soll in der verhängnisvollen Nacht den tödlichen Schlag ausgeteilt haben. Doch laut seinen Aussagen hat er einen starken Filmriss. Er habe damals sehr viel Bier getrunken und dementsprechend keinen klaren Kopf.

Kurz vor der Eskalation hat er mit einer Flasche Bier in einer Bar um sich gespritzt und diese dann verlassen. Draussen kam es laut dem Angeklagten unter anderem wegen dieser Handlung zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen ihm und einer rund fünfköpfigen Gruppe, in welcher auch der 59-jährige Buchser Barbesitzer war, der anschliessend verstarb. Wie es zum handgreiflichen Streit kam, kann der Angeklagte nicht mehr sagen. Er könne sich nur noch erinnern, dass er sich bedroht gefühlt und zugeschlagen hat. Wen und wie, wisse er nicht mehr. Er habe gesehen, wie jemand umgefallen ist, sei aber davongelaufen und habe ihm nicht geholfen.

Der Angeklagte, der mittlerweile Vater ist, gibt sich heute sehr reumütig. «Es tut mir sehr leid, was passiert ist. Noch heute habe ich Schlafstörungen deswegen.» Ausserdem habe er eine Suchtberatung gemacht, trinke heute nicht mehr und gehe bald in ein Anti-Aggressionstraining. Mit Freunden treffe er sich nicht mehr. Er habe kurz nach dem Vorfall einen Entschuldigungsbrief für die Angehörigen geschrieben, sich jedoch noch nie getraut, ihn zu übergeben.

Sein Rechtsanwalt fordert den Freispruch des Vorwurfs der schweren Körperverletzung. Unter anderem wegen des Geständnisses des Angeklagten, dass er zugeschlagen hat und seiner Reue. Er fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten wegen fahrlässiger Tötung.

Staatsanwaltschaft zweifelt an der Glaubwürdigkeit

Die St.Galler Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 42 Monaten wegen schwerer Körperverletzung und fahrlässiger Tötung. Von einem Landesverweis sei beim Nordmazedonier abzusehen, weil er seit seiner Geburt in der Schweiz lebt und gut integriert sei.

Die Staatsanwaltschaft zweifelt gleich mehrere Dinge an. Der 28-Jährige berufe sich auf Notwehr, das sei jedoch nicht gegeben. Der Beschuldigte habe keine Angst vor dem Angriff gehabt. Er habe das Todesopfer gar herausgefordert mit der Ansage «Kum her, i gib dir eis ufd Schnorre.» Das beweisen mehrere Zeugenaussagen.

Ausserdem bezweifelt die Staatsanwaltschaft die Glaubhaftigkeit des Angeklagten. Er soll sich nicht wirklich an die Nacht erinnern können, betone aber, dass er in Notwehr gehandelt hat. Unter anderem diese Aussage widerspreche sich. Eine echte Reue gebe es nicht – er habe nur zugegeben, weil es eine bedrückende Beweislage gibt.

Angehörige des Todesopfers leiden noch heute

Die Privatklägerschaft, konkret die Tochter und die Schwester des 59-jährigen Todesopfers, haben es laut ihrem Anwalt noch immer schwer, den Vorfall psychisch zu verkraften. Seine Tochter hat mittlerweile ein Kind, welches jedoch seinen Grossvater niemals kennenlernen wird. Es schmerze die beiden Klägerinnen besonders, dass sich der Beschuldigte nie bei der Familie entschuldigt hat. Sie fordern zusätzlich eine Genugtuung von mehreren tausend Franken pro Person.

Das Urteil erfolgt schriftlich und wird spätestens am Montag erwartet. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: TVO

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veröffentlicht: 25. Januar 2024 11:51
aktualisiert: 25. Januar 2024 18:59
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