Mit Regenschirm getötet: Ehemaliger Kantonsschüler steht vor Gericht

Der tödliche Vorfall hat sich am Sonntagmorgen des 27. Februar 2022 im Hotel Schäfli in Mels ereignet.
© TVO
Ein damals 19-jähriger Kantonsschüler soll an der Fasnacht 2022 in Mels einen 45-jährigen Italiener umgebracht haben – mit einem Regenschirm. Heute muss sich der junge Schweizer vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verantworten.

Während in Mels die Fasnacht in vollem Gang ist, wird vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland ein Tötungsdelikt an der Melser Fasnacht vor zwei Jahren verhandelt.

An einem Sonntagmorgen, Ende Februar 2022, wurde im Hotel Schäfli in Mels ein 45-jähriger Mann tot aufgefunden. Neben ihm lag ein damals 19-jähriger Kantonsschüler in einem Hasenkostüm. Der Jüngere soll den im Hotel wohnhaften Pizzaiolo umgebracht haben.

Was ist genau passiert?

Die Anklageschrift enthält Details zu dem düsteren Vorfall: Der junge Mann ging am Samstag, 26. Februar, – verkleidet in einem Hasenkostüm – zusammen mit Kollegen an die Fasnacht in Mels. Zu Hause und unterwegs im Zug konsumierte er mehrere alkoholische Getränke. Danach hielt sich der 19-Jährige grösstenteils im «Verrucano», dem Zentrum der Melser Fasnacht, auf, wo er weitere alkoholische Getränke «in nicht genau bekannter Art und Menge» zu sich nahm.

Um etwa 5.30 Uhr am Sonntagmorgen verliess der Teenager stark alkoholisiert die Verrucano-Bar und ging ins Restaurant Schäfli. Etwa zur selben Zeit begab sich der 45-jährige Italiener, der sich zuvor in den Bars des Restaurants Schäfli aufgehalten hatte, ins 2. Obergeschoss derselben Liegenschaft, wo er ein Zimmer gemietet hatte. Er war ebenfalls stark alkoholisiert und hatte Kokain konsumiert.

20 Minuten später suchte der 19-Jährige das Zimmer des 45-Jährigen auf, welches er auch betrat. Dort fasste ihm der bekleidete, mutmasslich homosexuelle Italiener ans Geschlechtsteil. Der 19-Jährige trug zu diesem Zeitpunkt immer noch das Fasnachtskostüm. Der junge Mann signalisierte dem Älteren, dass er dies nicht wolle und versuchte das Zimmer zu verlassen. Darauf versperrte ihm der 45-Jährige den Weg. Es kam zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen den beiden, die sich in den Korridor verlagerte.

Der verkleidete Teenager würgte den Älteren und stach ihm mit einem Regenschirm, der sich gemäss Anklageschrift zufällig dort befand, erst ins rechte und dann ins linke Auge. Der Schirm blieb schliesslich im linken Auge stecken. Beim zweiten Stich lag der 45-Jährige widerstandsunfähig auf dem Rücken auf dem Boden. Durch die Regenschirm-Stiche in die Augen wurden ihm Schädel-Hirn-Verletzungen zugefügt, die zu seinem Tod führten.

Während der Tat wies der 19-Jährige zwischen 1,21 und 2,09 Promille im Blut auf. Folglich war die Steuerungsfähigkeit des Täters während dieser Zeit vollständig aufgehoben. Somit liege Schuldunfähigkeit vor. Das Opfer hatte zum Zeitpunkt des Todeseintritts 2,15 Promille im Blut.

Was wird dem Beschuldigten vorgeworfen?

Der damals 19-Jährige soll sich gemäss der Anklageschrift durch extensiven Alkoholkonsum derart berauscht haben, dass er nicht mehr in der Lage gewesen sei, das Unrecht der vorsätzlichen Tötung einzusehen und sich entsprechend dieser Einsicht zu verhalten.

Welche Strafe wird verlangt?

Die Staatsanwaltschaft beantragt einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung in zurechnungsunfähigem Zustand und eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, abzüglich 47 Tage Untersuchungshaft. Der Vollzug sei bedingt aufzuschieben mit einer Probezeit von zwei Jahren.

Was sind die Zivilforderungen?

Es liegt einerseits eine Schadenersatzforderung von 650'000 Franken und andererseits eine Genugtuungsforderung von 140'000 Franken vor.

Die Verhandlung findet am Donnerstag und Freitag in Mels statt und wird vom Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland durchgeführt. Auf FM1Today berichten wir über die Ereignisse beim Prozess.

Der Fall gab damals viel zu reden innerhalb des Dorfes:

Quelle: tvo

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veröffentlicht: 1. Februar 2024 05:50
aktualisiert: 1. Februar 2024 12:51
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