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Bis 1000 Franken Busse für Verstösse gegen Verhüllungsverbot

Bis 1000 Franken Busse für Verstösse gegen Verhüllungsverbot

Wer gegen das Verhüllungsverbot verstösst, soll bis zu 1000 Franken bezahlen müssen.
© Keystone
Das Parlament will Bussen von bis zu tausend Franken für Verstösse gegen das nationale Verhüllungsverbot. Als Zweitrat hat am Mittwoch der Nationalrat dem Bundesgesetz zur Umsetzung der sogenannten Burka-Initiative zugestimmt. Die Regelung sieht Ausnahmen vor.

In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer die Vorlage mit 151 zu 29 Stimmen bei sechs Enthaltungen an. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Volk und Stände hatten die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» im März 2021 knapp gutgeheissen, mit 51,2 Prozent Ja-Anteil. Gelten soll das Verbot, das Gesicht zu verhüllen, gemäss dem bundesrätlichen Entwurf an öffentlich zugänglichen Orten.

Das Verbot betrifft nicht nur religiöse Gesichtsschleier. Das neue Gesetz erfasst beispielsweise auch Hooligans oder gewalttätige Demonstrierende, die sich vermummen. Es gibt aber Ausnahmen.

Ausnahme für Fasnacht

Erlaubt bleiben soll die Verhüllung des Gesichts etwa in Gotteshäusern, an der Fasnacht oder zum Gesundheitsschutz. Behörden können Verhüllungen ausserdem an Demonstrationen bewilligen, wenn diese zur Ausübung der Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit notwendig sind. Die Landesregierung hatte auch die Bussen-Obergrenze von tausend Franken vorgeschlagen.

Der Ständerat hatte der Vorlage in der Sommersession mit 36 zu 8 Stimmen zugestimmt, ohne Änderungen vorzunehmen.

Eine Minderheit der Staatspolitischem Kommission des Nationalrats (SPK-N) beantragte erfolglos Nichteintreten auf das Geschäft. Sie argumentierte, dass es sich beim Verhüllungsverbot um eine Frage der Ordnung im öffentlichen Raum handle. Dafür seien die Kantone zuständig.

Mit der selben Begründung hatte such auch die vorberatende Ständeratskommission ursprünglich gegen ein Eintreten gestellt, war aber im Plenum überstimmt worden.

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Deutlicher Eintretensentscheid

Bei 26 unterschiedlichen kantonalen Regelungen wäre namentlich für Touristinnen unklar, was nun gelte, sagte Michaël Buffat (SVP/VD) namens der Kommissionsmehrheit. Und der Bund habe die Kompetenz, im Bereich des Strafrechts Gesetze zu erlassen.

Marianne Binder-Keller (Mitte/AG) betonte als zweite Kommissionssprecherin, eine Regelung auf Bundesebene werde auch von den Kantonen gewünscht.

Greta Gysin (Grüne/TI) betonte im Namen der Minderheit, es gehe nicht im eine inhaltliche Diskussion, der Volkswille solle umgesetzt werden. Mit einer Lösung auf Bundesebene drohe aber eine Aushöhlung des Föderalismus.

Walter Wobmann (SVP/SO) nahm ihr das nicht ab: «Nicht eintreten heisst nichts machen». Wobmann ist Präsident des Egerkinger Komitees, das hinter der Initiative steht. Hätte sein Komitee kantonale Lösungen gewollt, hätte es kantonale Initiativen eingereicht.

Der Rat lehnte den Nichteintretensantrag schliesslich mit 135 zu 32 Stimmen bei zwei Enthaltungen ab. Unterstützung erhielt Gysin von ihrer Fraktion und einzelnen Freisinnigen. Die SP-Fraktion stimmte fast geschlossen für Eintreten.

Keine tiefere Obergrenze

Wie schon die kleine Kammer hatte auch der Nationalrat über eine Reihe von Änderungsanträgen zu befinden. Eine SVP-Minderheit wollte die Ausnahmebestimmungen zu Demonstrationen aus dem Gesetz streichen, fand aber dafür keine Mehrheit.

Ebenso lehnte der Nationalrat die Forderung von Vertreterinnen und Vertretern von Grünen, SP und GLP ab, zusätzliche Ausnahmen zuzulassen, wenn achtenswerte Gründe für eine Unkenntlichmachung vorliegen.

Dabei geht es laut den Befürwortern einer Ausweitung um Fälle, in welchen jemand bei einer Demonstration zum Schutz seiner Persönlichkeit anonym bleiben möchte - etwa Opfer häuslicher Gewalt, die auf Kundgebungen von ihren Erfahrungen berichten. Die Kommissionsmehrheit war der Ansicht, dem Anliegen werde auch ohne den zusätzlichen Absatz bereits Rechnung getragen. Verworfen wurde schliesslich ein Antrag, die maximale Busse auf 200 Franken zu begrenzen.

(sda/mma)

veröffentlicht: 20. September 2023 10:19
aktualisiert: 20. September 2023 10:19
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