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Rot ist rot, verboten ist verboten

Rot ist rot, verboten ist verboten

Rote Ampeln können uns manchmal ganz schön nerven - bei Tag und Nacht. (Symbolbild)
© istock
Wenn in der Nacht die Ampel auf rot ist und weit und breit kein Auto zu sehen ist, ist es meist sehr verlockend, trotz rot über die Ampel zu fahren. Trotzdem ist es aber verboten und wird mit einer saftigen Busse bestraft.

«Man darf bei rot einfach nicht über die Strasse fahren, egal, wie viel Verkehr herrscht», sagt Gian Andrea Rezzoli von der Kantonspolizei St.Gallen. Auch mitten in der Nacht ist die Missachtung einer roten Ampel verboten, es droht eine Busse von 250 Franken. «Einige Ampeln sind mit semi-stationären Anlagen versehen, die einen Blitzen, wenn man bei rot über eine Ampel fährt», sagt Rezzoli.

Wer nebst der Busse auch mit einem Ausweisentzug rechnet, liegt derweilen falsch. «Der Ausweis wird beim Fahren über Rotlicht nicht eingezogen, es sei denn, man habe beispielsweise Alkohol im Blut.» Das gilt auch für Velofahrer.

Verbot hin oder her - wer fährt auch mal über eine rote Ampel?
Fabienne Engbers
veröffentlicht: 18. April 2018 06:16
aktualisiert: 18. April 2018 08:06
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