St. Galler Kantonsrat will Verbandsbeschwerderecht schwächen
Die Umsetzung der Energiestrategie 2050 in der Schweiz sei mit der aktuellen Praxis des Verbandsbeschwerderechts nicht möglich, heisst es im Standesbegehren. Zu viele Projekte grosser und kleinerer Art seien in den letzten Jahren verhindert worden oder würden aktuell behindert.
Das Verbandsbeschwerderecht solle deshalb beim Bund so angepasst werden, dass die sichere Energieversorgung in der Interessensabwägung «eine bedeutend höhere Gewichtung im Sinne des nationalen Interesses» erhalte.
Die Regierung unterstützte das Standesbegehren. Vor allem neue Windenergieanlagen oder Vorhaben für den Ausbau der Wasserkraft könnten nur mit einer Vereinfachung und Beschleunigung der Bewilligungsverfahren erreicht werden, argumentierte sie.
Gegen den Vorstoss wehrten sich vor allem SP und Grüne. Das Standesbegehren wurde schliesslich mit 66 gegen 41 Stimmen überwiesen.
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(red./SDA)