St.Galler Ex-Kaderbanker sieht sich nicht als Betrüger

Der heute 45-Jährige wurde in erster Instanz zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
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Das St.Galler Kantonsgericht hat am Mittwoch den Fall eines Ex-Kaderbankers und Generalstabsoffiziers verhandelt. Er soll verschiedene Leute und Institutionen um 4,8 Millionen Franken geprellt haben. Das Kreisgericht hatte ihn zu sieben Jahren verurteilt. Diese Strafe sei viel zu hoch, argumentierte sein Anwalt.

Der Tatbestand des Betrugs sei nicht erfüllt, argumentierte der Anwalt. Der Verteidiger zeichnete das Bild eines Beschuldigten, der zwar Fehler machte, aber nie die Absicht gehabt hatte, jemanden zu schädigen oder sich zu bereichern. Vielmehr habe er das ihm anvertraute Geld mit seinen privaten Investitionen vermischt.

Der heute 45-jährige Beschuldigte stritt den Sachverhalt nicht ab. Er habe Fehler gemacht, erklärte er am Berufungsprozess. Den Vorwurf, Gelder ergaunert zu haben, wies er jedoch von sich.

Anwalt bestreitet betrügerische Absichten

Der Verteidiger forderte ein deutlich tieferes Strafmass von 36 Monaten. Es sei nie die Absicht des Beschuldigten gewesen, die Gelder nicht zurückzuzahlen. Der Tatbestand des Betrugs sei nicht erfüllt. Sein Mandant, der seit 2019 im vorzeitigen Strafvollzug sitzt, habe fälschlicherweise das ihm anvertraute Geld mit seinen privaten Finanzen vermischt.

Anders sah das die Staatsanwaltschaft. Bis zu seiner Festnahme habe der Beschuldigte massiv delinquiert. Sie wirft ihm gewerbsmässigen Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung, Steuerbetrug und zu unrecht bezogenes Arbeitslosengeld vor.

Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Erhöhung des ursprünglichen Strafmasses auf acht Jahre. Ausserdem soll dem Mann nach seiner Haftentlassung ein fünfjähriges Berufsverbot für die Finanz-, Immobilien- und Treuhandbranche auferlegt werden.

Seit 2019 im vorzeitigen Strafvollzug

Der heute 45-Jährige wurde in erster Instanz zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er unter anderem verschiedene Personen und Institutionen um total 4,8 Millionen Franken geprellt haben soll. Im Berufungsprozess fordert er Freisprüche in den meisten Anklagepunkten.

Seit 2019 sitzt er im vorzeitigen Strafvollzug. Die Staatsanwaltschaft verlangt ihrerseits eine höhere Freiheitsstrafe von acht Jahren.

Auch Sektenmitglied betroffen

Zu den Geschädigten zählt auch ein Mitglied der Adullam-Sekte im Toggenburg. Diese wurde vom Vater des Beschuldigten gegründet und angeführt. Nach dem Tod des Vaters im Jahr 2016 soll der Ex-Kaderbanker für die Sekten-Führung vorgesehen gewesen sein.

Das Kantonsgeircht wird das Urteil schriftlich eröffnen.

(sda)

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veröffentlicht: 19. Juli 2023 18:40
aktualisiert: 19. Juli 2023 18:58
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