Ostschweiz
St. Gallen

Mann beschmeisst in Wil vorbeifahrendes Polizeiauto mit Aludosen

Mann beschmeisst vorbeifahrendes Polizeiauto mit Aludosen – und kassiert saftige Geldstrafe

Ein Mann warf in Wil drei Aludosen nach einem vorbeifahrenden Polizeiauto. (Symbolbild)
© KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Weil er mit seiner Aktion an der Flawilerstrasse «Leib und Leben gefährdet» habe, wird der Aludosenwerfer zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt und muss zusätzlich 770 Franken zahlen.

Der Strafbefehl der St.Galler Staatsanwaltschaft enthält überraschend viele Anschuldigungen: «Mehrfache Störung des öffentlichen Verkehrs, mehrfache versuchte Sachbeschädigung sowie mehrfache Übertretung des Übertretungsstrafgesetzes, also Littering.»

Was der 42-Jährige tatsächlich getan hat, ist fast schneller erzählt: Am 22. September sass er auf einer Bank an der Flawilerstrasse und warf innert kurzer Zeit drei Aludosen nach einem vorbeifahrenden Patrouillenfahrzeug der Kantonspolizei St.Gallen. Laut dem Strafbefehl, welcher dem St.Galler Tagblatt vorliegt, seien die drei Aludosen teilweise noch voll gewesen. Eine habe das Polizeiauto dann auch getroffen. Die Dose hat aber keinen Schaden am Polizeiauto verursacht.

Kleine Tat mit potenziell grosser Wirkung

Die Tat sieht auf den ersten Blick ziemlich harmlos aus. Die Polizei und auch die Staatsanwaltschaft argumentieren jedoch, dass das Werfen voller Dosen auf die gut befahrene Strasse ernste Schäden hätte auslösen können.

«Durch das Werfen von Gegenständen auf die Hauptstrasse, auf welcher zu dieser Zeit ein hohes Verkehrsaufkommen herrschte, gefährdete der Beschuldigte die Verkehrsteilnehmenden, die sich im Falle eines plötzlichen und unerwarteten Ausweichmanövers eines Fahrzeuglenkers ernsthaft hätten verletzen können.»

Strafe trotz ausbleibendem Schaden

Durch das Werfen habe der Mann «wissentlich Leib und Leben von Menschen in Gefahr gebracht». Die Staatsanwaltschaft belegt den 42-Jährigen deshalb mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken. Diese 900 Franken muss er aber nur bezahlen, wenn er sich innerhalb der zweijährigen Probezeit wieder etwas zuschulden kommen lässt.

Was er jedoch berappen muss, ist eine Busse von 100 Franken sowie die Verfahrenskosten, was zusammen 770 Franken ergibt. Sollte er die Rechnung nicht begleichen, müsste er stattdessen für vier Tage ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 7. Dezember 2023 15:27
aktualisiert: 7. Dezember 2023 15:27
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