Keine höheren Hürden für Windkraftanlagen
Die SVP-Fraktion verlangte in einer der Motionen einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1000 Metern zwischen bewohnten Gebäuden und Windkraftanlagen.
Neben dem Lärm habe eine Windkraftanlage weitere negative Auswirkungen auf die Menschen, argumentierte die Fraktion. Dazu zähle der Schattenwurf, eine «optische Bedrängungswirkung», Eiswurf im Winter sowie «unhörbarer Infraschall».
Bund hat bereits Regeln definiert
Die Regierung lehnte den Vorstoss ab. Ein fixer Mindestabstand von 1000 Metern sei «weder aus Gründen des Umweltschutzes noch aus Sicherheitsgründen» notwendig. Windkraftanlagen müssten nach der Lärmschutzverordnung des Bundes eine Immissionsobergrenze einhalten.
Im Rat sagte der Sprecher der SVP-Fraktion, im Kanton sei geplant, 17 Standorte für Windkraftanlagen im Richtplan festzulegen. Neun davon befänden sich in unmittelbarer Siedlungsnähe.
Kritik an der «Verhinderungspolitik»
Der Sprecher der FDP erklärte, die Fraktion sei für pragmatische Lösungen und unterstütze keine weiteren Einschränkungen. Ähnlich argumentierte die Mitte-EVP-Fraktion: Dieser «Verhinderungspolitik» sei eine klare Abfuhr zu erteilen. Dagegen sprachen sich auch die Grünen, die SP sowie die Grünliberalen aus. Die Motion wurde schliesslich mit 74 gegen 33 Stimmen abgelehnt.
Mit dem gleichen Stimmenverhältnis scheiterte danach auch eine zweite SVP-Motion, die ein generelles Verbot von Windenergieanlagen im Wald verlangte. Der Schutz des Waldes sei schon durch Bundesrecht gewährleistet, hiess es unter anderem.
Ein dritter SVP-Vorstoss – ebenfalls eine Motion – richtet sich gegen die Absicht der St.Galler Regierung, die Windenergiezonen mit einem kantonalen Sondernutzungsplan festzulegen. Dafür sollten die Gemeinden zuständig sein, verlangt die SVP. Dieser Vorstoss wurde noch nicht behandelt.