Kein Feuer und Feuerwerk in Wald und Waldesnähe
Ab Mittwoch gilt im Kanton St.Gallen im Wald und in Waldesnähe (200 Meter) ein Verbot von Feuer und Feuerwerk. Der Boden ist zu trocken.
Auch wenn es in den vergangenen Tagen zwischendurch geregnet hat, ist der Wald im Kanton St.Gallen zu trocken. Das Wasser hat die Baumkronen nicht durchdrungen.
Jetzt hat das Sicherheits- und Justizdepartement bis auf Weiteres ein Feuer- und Feuerwerksverbot in Wald und Waldesnähe (200 Meter) erlassen.
Das heisst, dass auch in offiziellen Feuerstellen kein Feuer gemacht werden darf. Im ganzen Kanton dürfen keine Himmelslaternen angezündet werden.
Wer sich nicht daran hält, wird gebüsst. Das Verbot gilt auch in Privatgärten oder für Höhenfeuer.
(red.)
Punkte sammeln & gewinnen
Aktuelle Wettbewerbe & Prämien