Jäger in Mels wegen Wilderei verurteilt

Der Mann wurde nun verurteilt. (Symbolbild)
© Keystone-SDA
Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels hat am Donnerstag einen Jäger wegen Wilderei verurteilt. Er machte sich zudem strafbar, weil er einen geschützten Luchs ohne Bewilligung präpariert hatte. Das Gericht sprach eine bedingte Freiheitsstrafe und ein temporäres Jagdverbot aus.

Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte zwei Rothirsche illegal geschossen hatte. Einen Grossteil seiner Ausführungen widmete der Richter während Urteilsverkündung der Rechtmässigkeit einer Aufnahme aus einer Fotofalle, welche im Prozess ein zentrales Beweisstück war.

Auf dieser Aufnahme sei der heute 58-Jährige in einer Nacht mit einer Taschenlampe, einer Waffe und einer Jagdausrüstung zu sehen, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Im besagten Jagdrevier sei er jedoch nicht jagdberechtigt gewesen. Zudem sei er damals auf der Jagd nach Rotwild gewesen. Eine solche Jagd sei in der Nacht jedoch illegal, argumentierte der Staatsanwalt.

Der Richter hielt fest, dass mit diesen Aufnahmen in der Öffentlichkeit zwar die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten verletzt worden seien. Dies hatte auch der Verteidiger bemängelt. «Das Interesse des Staates an der Verfolgung der Taten ist in diesem Fall aber höher als der Schutz der Persönlichkeitsrechte», so der Richter. Er ergänzte: «Für mich waren es schwere Straftaten und keine Bagatellen.»

Beschuldigter verweigerte Aussagen mehrheitlich

Der Beschuldigte verweigerte die Aussagen mehrheitlich. Nur zur Aufnahme der Fotofalle sagte er: «Die Person auf dem Foto bin zu tausend Prozent nicht ich.» Der Richter sah dies anders und sagte zum Beschuldigten: «Ich sehe Sie auf dem Foto.»

Auch der Staatsanwalt hatte argumentiert, dass es sich bei dem fotografierten Mann um den Beschuldigten handle. Denn eine gleichartige Arbeitskleidung wie auf der Aufnahme sei bei einer Hausdurchsuchung beim Beschuldigten gefunden worden. Verdächtig wirke zudem, dass der Jäger die Wildfalle im Anschluss habe verschwinden lassen.

Weiter seien bei der Hausdurchsuchung Geweih-Trophäen gefunden worden, die nicht wie vorgeschrieben deklariert worden seien. Wären die Rothirsche legal geschossen worden, hätte der Jäger diese auch deklarieren können, so die Staatsanwaltschaft.

Präparierter Schädel eines Luchses im Schlafzimmer

Weitere Fragen ergäben sich zum präparierten Schädel eines geschützten Luchses im Schlafzimmer des Beschuldigten, so der Staatsanwaltschaft. Der Jäger habe nicht plausibel erklären können, wann und wo er das geschützte Tier gefunden habe.

Ebenfalls hätte der erfahrene Jäger wissen müssen, dass er das gefundene Tier den Behörden hätte melden müssen, sagte der Staatsanwalt weiter. In der Anklageschrift hiess es zum toten Luchs, der Jäger hätte von einem unrechtmässig getöteten Tier ausgehen müssen.

Der Staatsanwalt wies weiter darauf hin, dass bei einer Hausdurchsuchung eine illegale Waffe sowie illegales Waffenzubehör gefunden worden sei. Damit habe der Beschuldigte gegen das Waffengesetz verstossen. Zahlreiche Waffen seien zudem in unverschlossenen Schränken aufbewahrt gewesen und damit ungenügend vor dem Zugriff Dritter geschützt gewesen.

Verteidigung forderte vollumfänglichen Freispruch

Der Verteidiger des Beschuldigten hatte während des Prozesses einen vollumfänglichen Freispruch gefordert. Er bezweifelte, dass die Aufnahmen der Fotofalle auswertbar seien und seinen Mandaten zeigten: «Das gesamte Verfahren beruht auf einer Fotokopie mit einer grausamen Auflösung.» Zudem sei die auf dem Foto zu erkennende Arbeitskleidung in der Region wohl weit verbreitet.

Der Verteidiger hatte auch eine Erklärung für die gemäss dem Staatsanwalt nirgends deklarierten Trophäen im Haus des Beschuldigten. Diese stammten von Jagden im Ausland oder vom Vater des Jägers, der ebenfalls bereits gejagt habe.

Letztlich zeigte sich das Kreisgericht von den Ausführungen des Verteidigers aber nicht überzeugt und sprach den 58-Jährigen unter anderem wegen Wilderei, Vergehen gegen das eidgenössische Jagdgesetz und Vergehen gegen das Waffengesetz für schuldig. Der Jäger erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten und muss eine Busse von 7000 Franken bezahlen. Die Jagdberechtigung wird ihm für vier Jahre entzogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte noch im Gerichtssaal Berufung an.

(sda)

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veröffentlicht: 25. April 2024 16:08
aktualisiert: 25. April 2024 18:29
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