«Gratis zum Mitnehmen» – darf ich so meine Möbel loswerden?

«Gratis zum Mitnehmen» ist für viele eine billige Entsorgungsvariante.
© Keystone
Viele wollen ihre Möbel und sonstigen Gegenstände dieser Tage loswerden, indem sie diese an die Strasse stellen. Eine solche Entsorgung ist günstig – und illegal.

Bücher, Tische, Bettgestelle, Lampen und alter Kitsch. Aufgetürmt stehen sie auf dem Trottoir und das ganz ohne Sperrgutmarken, denn man darf sie alle «gratis» mitnehmen. Besonders während der Coronazeit wurden viele Keller und Estriche geräumt und deren Inhalt auf diese Art und Weise entsorgt. Die Stadt St.Gallen hat keine Freude daran. «Es kommt in letzter Zeit öfter vor, dass Leute ihre alten Dinge auf diese Art loswerden», sagt Armin Huser, Ressortleiter Logistik und Recycling der Stadt St.Gallen.

Gute Idee, schlechte Umsetzung

Die Idee dahinter wäre eigentlich gut, wie Huser sagt. «Es ist ja eigentlich eine gescheite und auch nachhaltige Sache, schliesslich könnte jemand noch Freude an den Dingen haben. Das Problem ist aber, dass die meisten Leute die Sachen hinstellen und dann einfach stehenlassen. Da die Dinge nicht mit kostenpflichtigen Sperrgutmarken versehen sind, ist diese Art von Entsorgung verboten. Es wäre unproblematisch, wenn sie die Dinge nur für ein paar Stunden hinstellen würden.»

Busse von 100 Franken

Huser findet es schade, dass viele Menschen besonders auch Gegenstände in schlechtem Zustand unter dieser gutmütigen «Tarnung» illegal entsorgen. Zu einer Busse kommt es dennoch selten. «Es ist sehr schwierig herauszufinden, wem die Sachen gehören. Wir mussten in wenigen Fällen eine Busse von hundert Franken verteilen.» Ärgerlich für die Stadt ist, dass ihre Mitarbeiter die illegal entsorgten Dinge auch ohne Sperrgutmarken mitnehmen müssen, denn «irgendwann stören sie die Ordnung».

Besser ins Brockenhaus

In der Stadt Chur geht man etwas härter gegen diese Art von Entsorgung vor. «Gegenstände ohne Sperrgutmarken vor die Tür zu stellen, ist bei uns aufgrund des Abfallgesetzes der Stadt Chur klar verboten, auf öffentlichem wie auch auf privatem Grund», sagt Reto Gruber, Leiter der Churer Werkbetriebe. Erwischt die Stadt jemanden, wird das Bussverfahren eingeleitet, welches Kosten zwischen 140 und 190 Franken verursachen kann. Eine korrekte Entsorgung oder Abgabe im Brockenhaus käme da auf jeden Fall günstiger.

veröffentlicht: 30. Mai 2020 09:28
aktualisiert: 30. Mai 2020 09:28
studio@radiofm1.ch