Goldener Fallschirm für St. Galler Stadtrat abgeschafft

Der Stadtrat bekommt neuerdings kein Geld mehr im Ruhestand. (Archiv)
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In der Stadt St. Gallen ist das lebenslange Ruhegehalt für abgewählte oder zurückgetretene Mitglieder des Stadtrats abgeschafft worden. Das Stadtparlament hat am Dienstagabend das entsprechende Reglement angepasst.

Bisher galt in der Stadt St.Gallen eine als «goldener Fallschirm» bezeichnete Regelung mit einem lebenslangen Ruhegehalt für Mitglieder des Stadtrats. Abgewählte Mitglieder erhielten rund 45 Prozent des versicherten Lohn. Bei einem Rücktritt waren es maximal 60 Prozent - abhängig von Alter und Amtszeit.

Am Dienstagabend hat das Stadtparlament mit einigen Änderungen einem neuen Reglement zugestimmt. Danach gibt es zwar noch Lohnfortzahlungen in der Höhe von 50 Prozent, diese Leistungen sind aber zeitlich begrenzt: Je nach Amtsdauer werden sie während wenigstens 12 Monaten und maximal 36 Monaten ausgerichtet.

Die Abschaffung des lebenslangen Ruhegehalts geht auf eine Motion der SVP zurück. Die Stadt St.Gallen war die einzige Gemeinde im Kanton, die diese Regelung noch kannte.

veröffentlicht: 26. Februar 2020 10:18
aktualisiert: 26. Februar 2020 10:18
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