Ostschweiz
St. Gallen

Fiktive Rechnungen ausgestellt: St.Galler Staatsanwaltschaft klagt mehrere Steuerbetrüger an

Fiktive Rechnungen ausgestellt: St.Galler Staatsanwaltschaft klagt mehrere Steuerbetrüger an

Der Buchhalter soll mit falschen Rechnungen den Gewinn geschmälert und so Steuern hinterzogen haben. (Symbolbild)
© Keystone
Die St.Galler Staatsanwaltschaft hat eine umfangreiche Strafuntersuchung wegen des Verdachts des mehrfachen Steuerbetrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung abgeschlossen. Sie hat nun einen Buchhalter sowie drei Geschäftsführer beim Kreisgericht Rheintal angeklagt.

Ein Buchhalter aus dem Kanton St.Gallen ist in das Fadenkreuz der St.Galler Staatsanwaltschaft gerückt. Angezeigt wurde er vom Kantonalen Steueramt. Dieses hatte im Rahmen der Steuerveranlagungsverfahren diverse Ungereimtheiten festgestellt und zudem Hinweise von Dritten erhalten, dass der angezeigte Buchhalter seinen Kunden fiktive Rechnungen anbietet. Dies teilt die Staatsanwalschaft am Mittwoch mit.

Er wird am Kreisgericht Rheintal wegen des Verdachts des mehrfachen Steuerbetrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung angeklagt. Ebenfalls angeklagt sind drei Geschäftsführer von Handwerksbetrieben, die die Dienste des Buchhalters in Anspruch nahmen.

Falsche Rechnungen ausgestellt

Wie die Staatsanwaltschaft weiter schreibt, habe der Buchhalter den Geschäftsführern die Methode mit der Verbuchung von fiktiven Rechnungen und die damit verbundene verdeckte Gewinnentnahme vorgeschlagen. Nach der Einigung mit den Geschäftsführern unternahm der Buchhalter die erforderlichen Schritte, namentlich die Erstellung und Besorgung der fiktiven Rechnungen, deren Verbuchung sowie die Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Ebenso war dieser auch für Rückfragen des kantonalen Steueramtes verfügbar.

Weiter seien von den beschuldigten Geschäftsführern in Absprache mit dem Buchhalter zusätzlich fiktive Stundenrapporte, schriftliche Scheinwerkverträge und unwahre Auftragsbestätigungen erstellt worden. Dadurch sollte der Eindruck erweckt werden, dass die Leistungen tatsächlich erbracht wurden.

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Buchhalter bereicherte sich

Die vorgetäuschten Aufwendungen dienten dazu, verdeckt Gewinn aus den jeweiligen Gesellschaften zu nehmen und das Steueramt über die effektiv erzielten Gewinne zu täuschen und entsprechend Steuern zu hinterziehen. Der Buchhalter bereicherte sich zudem über die Auszahlung einer Provision für jede einzeln ausgestellte fiktive Rechnung in der Höhe von drei bis fünf Prozent des jeweiligen Bruttorechnungsbetrages in bar. Laut der Mitteilung der Staatsanwaltschaft wurden insgesamt 195'000 Franken bei den Gewinnsteuern hinterzogen.

Die Staatsanwaltschaft fordert für den Buchhalter eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe von 360 Tagessätzen. Zudem soll er ein Tätigkeitsverbot für jegliche buchhalterische oder steuerberatende Tätigkeiten für Drittpersonen bekommen und eine Ersatzforderung von rund 45'000 Franken bezahlen. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Weitere Verfahren nötig

Kommt es zu Schuldsprüchen, müssten Steuerhinterziehungsverfahren durchgeführt werden. Die voraussichtlichen Bussen werden sich in der Höhe der hinterzogenen Steuern bewegen. Auch können sich Steuerfolgen im Bereich der indirekten Steuern wie beispielsweise der Verrechnungssteuer ergeben.

veröffentlicht: 6. Dezember 2023 12:19
aktualisiert: 6. Dezember 2023 12:21
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