... plötzlich ist eine Kandidatin für den St.Galler Regierungsrat verschwunden

Wappen über dem Eingang des St.Galler Regierungsgebäudes.
© Ralph Ribi/St.Galler Tagblatt
Am 3. März finden im Kanton St.Gallen die Gesamterneuerungswahlen für den Kantonsrat und die Regierung statt. 13 Personen bewerben sich um einen Sitz in der Regierung. Oder sind es doch nur zwölf?

«Für die sieben Sitze in der Regierung bewerben sich sechs Frauen und sieben Männer.» So heisst es in der Mitteilung des Kantons St.Gallen am 22. Dezember nach dem Ablauf der Eingabefrist für Wahlvorschläge.

So informierte der Kanton St.Gallen über die 13 Kandidierenden.

© pd

Das klingt völlig normal. Und doch scheint etwas nicht zu stimmen. Denn schaut man wenig später auf der Website des Kantons nach, sind da unter dem Titel «Regierungswahl 2024: Gültige Kandidaturen» nur noch zwölf Personen aufgeführt.

Aufgefallen ist das unserer Redaktion allerdings erst eine Woche nach dem Ablauf der Eingabefrist. Doch wer fehlt? Nach einem Abgleich der Listen ist klar: Sarah Bösch (parteilos) fehlt.

Die Liste der offiziellen Kandidaturen auf der Website des Kantons.

© Screenshot: Kanton SG

Was ist da los? Hat sie ihre Kandidatur zurückgezogen? Oder wurde ihr Wahlvorschlag nachträglich für ungültig erklärt? Hat es etwa damit zu tun, dass sie in Gais wohnt und nicht im Kanton St.Gallen?

Obwohl: Am Wohnsitz kann es kaum liegen. Immerhin wurde 2012 auch Martin Klöti (FDP) in die St.Galler Regierung gewählt – zu einem Zeitpunkt, als er noch Stadtammann von Arbon war und auch dort wohnte.

Im Kanton St.Gallen gilt laut Kantonsverfassung eine Wohnsitzpflicht für Mitglieder der Regierung und des Kantonsrats. Allerdings erst bei Amtsantritt. Und auch hier gibt es Sonderbewilligungen, so durfte Klöti damals noch die ersten drei Monate in Arbon weiter leben, obwohl er bereits im Amt war. Danach zügelte er nach St.Gallen.

Wieso ist Sarah Bösch nun also nicht mehr auf der offiziellen Liste? Wurde sie vergessen? War es ein Versehen? Nachfrage beim Kanton.

Wenig später dann die simple Erklärung: Bösch hat ihre Kandidatur kurzfristig beim Kanton St.Gallen angemeldet. So kurzfristig, dass am Stichtag – einem Freitag – bei der Gemeinde Gais nicht mehr abgeklärt werden konnte, ob sie angemeldet und stimmberechtigt ist. Und seither sind die verantwortlichen Personen von Gais in den Weihnachtsferien, die Ämter nicht besetzt.

Sarah Bösch wird bei den Regierungsratswahlen wieder dabei sein. (Bild von 2019)

© Benjamin Manser/St.Galler Tagblatt/Archivbild

Beim Kanton St.Gallen geht man davon aus, dass Sarah Bösch zu den Wahlen antreten darf. Klarheit gibt es aber erst am 3. Januar, wenn die zuständigen Personen der Gemeinde Gais zurück bei der Arbeit sind. Spätestens dann wird Bösch auch wieder auf der offiziellen Liste des Kantons stehen. Und bei den Wahlen vom 3. März dann an sechster Stelle auf dem Stimmzettel – ganz so, wie am 22. Dezember bei der Mitteilung des Kantons angekündigt.

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

veröffentlicht: 29. Dezember 2023 15:19
aktualisiert: 29. Dezember 2023 15:19
studio@radiofm1.ch