Zwei Klagen gegen Ticket-Anbieter Viagogo

Der Ticket-Anbieter Viagogo gerät wegen Verkäufen wie für das Festival Rock Oz'Arènes in Avenches VD ins Visier der Justiz. (Archivbild)
© Keystone/Jean-Christophe Bott
Der Ticket-Anbieter Viagogo muss sich wegen seiner Geschäftspraktiken bald vor Gericht verantworten. Gegen den Ticket-Anbieter sind zwei Klagen eingereicht worden, eine davon vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).

Eine der Klagen stammt von der Westschweizer Konsumentenschutz-Organisation FRC. Bei ihr gingen seit Anfang Jahr knapp hundert Beschwerden gegen die Online-Plattform Viagogo mit Sitz in Genf ein. Die FRC erhob Klage bei der Genfer Staatsanwaltschaft.

Die Konsumentenschützer werfen Viagogo Verstösse gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor. Die FRC bemängelt den intransparenten Handel mit Tickets. Der Preis steige beim Kaufverfahren ständig an und der Endpreis werde den Käufern bis zum Schluss vorenthalten.

Auch die Anzahl der angebotenen Tickets stimme oft nicht, kritisiert die FRC, wie sie in einem am Dienstag erschienen Artikel des Magazins «Mieux choisir» festhielt. Sie sprach von einer «verabscheuungswürdigen Undurchsichtigkeit».

Nach Angaben der FRC will auch das Festival Rock Oz'Arènes eine Zivilklage gegen Viagogo einreichen. Die Klage befinde sich derzeit in Vorbereitung.

Auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) geht gegen Viagogo juristisch vor. Gegen den Anbieter sei am 21. September eine Zivilklage beim Handelsgericht Zürich eingereicht worden, teilte das SECO am Dienstag mit.

Das SECO erhielt in den vergangenen beiden Jahren über 260 Beschwerden gegen die Ticket-Plattform. Mit der Zivilklage wolle man erreichen, dass die Ticketwiederverkaufs-Börse weltweit transparenter werde.

Das SECO verlangt in ihrer Klage, dass Viagogo den Endpreis der Tickets klar bekanntzugeben hat. Dieser müsse auch Mehrwertsteuer und optionale Zuschläge wie Service- und Liefergebühren beinhalten.

Die Praktiken von Viagogo und anderen Anbietern im Zweitmarkt für Tickets waren auch von der Swiss Music Promoters Association (SMPA) mehrmals kritisiert worden. Schon im Mai 2016 hatten der Branchenverband der professionellen Schweizer Konzert-, Show-, und Festivalveranstalter vor überteuerten Preisen gewarnt.

Die SMPA brachte die Problematik auch bereits in den Nationalrat ein, allerdings kam es bislang zu keinen Gesetzesänderungen. Der Nationalrat lehnte 2016 eine Motion von Sebastian Frehner (SVP/BS), welche den Wiederkauf von Tickets zu höheren Preisen als jene vom Veranstalter verbieten wollte, ab.

Einen neuen Versuch unternahm am Freitag der Waadtländer FDP-Nationalrat Olivier Feller. Er verlangt in einer Interpellation vom Bundesrat Auskunft darüber, was für Taten er der Klage der FRC gegen die Praktiken von Viagogo folgen lassen wolle.

Das SECO kündigte am Dienstag noch eine zweite Zivilklage gegen das dänische Online-Modeportal Luxstyle an. Diese wurde Ende Juni beim Handelsgericht des Kantons Bern eingereicht.

Schon im Dezember 2016 hatte das SECO vor Luxstyle gewarnt, nachdem betroffene Personen beanstandet hatten, dass sie Waren erhielten, obwohl sie nichts bestellt hatten. Nach Ansicht des SECO missachtet Luxstyle die für Online-Shops geltenden Transparenzbestimmungen.

Zudem würden auch bei Luxstyle Endpreise nicht korrekt angegeben und es mangle an Hinweisen auf mögliche Zollgebühren, Verzollungskosten und Schweizer Mehrwertsteuer.

veröffentlicht: 3. Oktober 2017 12:38
aktualisiert: 3. Oktober 2017 13:10
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