Streit um «Happy Birthday» in den USA beigelegt

Nicht mehr nur im Privaten gratis singen: Das Lied «Happy Birthday» ist nun Allgemeingut. (Symbolbild)
© KEYSTONE/FR170079 AP/Cliff Owen
Das weltbekannte Lied «Happy Birthday» ist nach einem jahrelangen Gerichtsstreit nun rechtefrei und damit Allgemeingut. Ein Richter in Los Angeles stimmte am Montag einer schon vor Monaten ausgehandelten Einigung zwischen dem Musikgiganten Warner und den Klägern zu.

Dies sei ein «grosser Sieg» für die Öffentlichkeit und für Künstler, die das Lied in ihren Werken verwenden wollten, teilte einer der Klägeranwälte, Daniel Schacht, in einer Pressemitteilung mit. Seit Jahrzehnten beanspruchten Musikverlage die Rechte an dem Song.

Privat durfte das Lied zwar jeder singen, aber bei einer kommerziellen Nutzung, etwa in Filmen oder auf elektronischen Grusskarten, klingelten bei Warner/Chappell Music die Kassen. Schätzungen zufolge soll das Unternehmen rund zwei Millionen Dollar Lizenzgebühren pro Jahr verdient haben.

Eine Gruppe Dokumentarfilmer und andere Künstler zogen in Kalifornien vor Gericht. Bereits im September erklärte der zuständige Richter den Rechteanspruch des Musikkonzerns für nichtig. Die Streitparteien handelten anschliessend eine Einigung aus. Damit erklärte sich Warner bereit, seine Rechte an dem Song aufzugeben und 14 Millionen Dollar zurückzahlen.

Komponiert hat das Lied 1893 die Musikerin Mildred Hill aus dem US-Bundesstaat Kentucky gemeinsam mit ihrer Schwester, der Kindergärtnerin Patty. Es hiess ursprünglich «Good Morning To You» und war ein Kinderlied. Der Geburtstagstext entstand erst später.

René Rödiger
veröffentlicht: 28. Juni 2016 01:32
aktualisiert: 28. Juni 2016 05:32
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