Kesha erleidet Rückschlag

Der New Yorker Supreme Court geht nicht auf Keshas Missbrauchsvorwürfe gegen ihren Produzenten ein: Die inkriminierten Vorfälle hätten sich ausserhalb des Staates New York ereignet, hiess es am Mittwoch.
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Die US-Sängerin Kesha hat im Prozess um Missbrauchsvorwürfe gegen ihren Produzenten Dr. Luke einen herben Rückschlag erlitten. Eine Richterin urteilte in New York, grosse Teile ihrer Anschuldigungen könnten nicht weiter verfolgt werden.

Die vorgeworfenen Straftaten seien keine Hass-Verbrechen, hätten ausserhalb New Yorks stattgefunden oder seien bereits verjährt, so die Richterin gemäss Medienberichten. Einzig über Vorwürfe, die Keshas Vertrag betreffen, werde das Gericht noch entscheiden.

Kesha hatte ihrem Produzenten vorgeworfen, sie über Jahre manipuliert, terrorisiert und sexuell missbraucht zu haben. Der Musik-Manager, der mit bürgerlichem Namen Lukasz Gottwald heisst, zog daraufhin wegen Verleumdung und Vertragsbruchs vor Gericht. Er wirft der Sängerin vor, ihn unter Druck zu setzen, um vorzeitig aus ihrem Vertrag auszusteigen.

Die Sängerin hat auch in Kalifornien eine Klage eingereicht, diese allerdings vorläufig auf Eis gelegt.

René Rödiger
veröffentlicht: 7. April 2016 10:03
aktualisiert: 7. April 2016 10:22
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