Geheimdienst: Russische Sängerin darf nicht zum ESC in die Ukraine
Der ukrainische Geheimdienst SBU habe Samoilowa ein dreijähriges Einreiseverbot erteilt, sagte Behördensprecherin Olena Gitlijanska der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch. Die 2014 von Russland annektierte Halbinsel Krim ist einer der Hauptstreitpunkte zwischen Kiew und Moskau.
Russland kritisierte das Einreiseverbot für seine Kandidatin als «ungeheuerlich». Es handele sich um einen «weiteren ungeheuerlichen, zynischen und unmenschlichen Akt», zitierte die Nachrichtenagentur Interfax Vize-Aussenminister Grigori Karasin.
Die Europäische Rundfunkunion (EBU) äusserte sich in einer ersten Reaktion «tief enttäuscht» über die ukrainische Entscheidung. Diese stehe im Gegensatz sowohl zum «Geist des Wettbewerbs» als auch zur Idee der Inklusion - Samoilowa sitzt im Rollstuhl.
Die EBU kündigte an, sie werde den Dialog mit den ukrainischen Behörden mit dem Ziel fortsetzen, «dass alle Künstler» beim diesjährigen ESC-Finale am 13. Mai in der ukrainischen Hauptstadt teilnehmen könnten.
Die 27-jährige Samoilowa war Mitte März ohne eine Publikumsabstimmung zur russischen ESC-Teilnehmerin bestimmt worden. Sie war 2015 bei einem Gala-Konzert auf der Krim aufgetreten. Aus der Ukraine kam umgehend Kritik an der Nominierung, die als «Provokation» verurteilt wurde. Die Ukraine betrachtet die im März 2014 von Russland annektierte Krim weiter als Teil ihres Staatsgebietes.