Wegen Schnee-Driftern: Auf der Schwägalp gilt bald ein Nachtfahrverbot

Wenn so aussieht, zieht es die Drifter auf die Schwägalp.
© Kantonspolizei AR
Sobald es Schnee hat, tauchen sie auf: Autofahrer, die die winterlichen Verhältnisse auf dem Parkplatz der Säntis-Schwebebahn nutzen, um zu driften. Damit soll bald Schluss sein. Künftig gibt es ein Nachtfahrverbot und damit saftige Bussen bei Verstössen.

Die Verantwortlichen der Säntis Schwebebahn AG haben genug. Sie betreiben auch das Hotel auf der Schwägalp – und der Lärm, den die Drifter verursachen, ist wenig gästefreundlich. Besonders augenscheinlich wurde dies Anfang Dezember, als innert kurzer Zeit massive Schneemassen das FM1-Land eindeckten. «Teilweise sind es mehrere Dutzend Fahrzeuge, die in der Nacht die Motoren hochdrehen und schleudern. Das ist extrem störend und verboten», sagt Michael Wehrli, technischer Leiter beim Hotel auf der Schwägalp gegenüber dem «St.Galler Tagblatt». Über 20 Personen wurden damals von der Kantonspolizei ertappt und handelten sich eine Anzeige ein.

Driften ist strafbar

Doch weil es sich bei den Vorfällen Anfang Dezember keineswegs um Einzelfälle handelte, gibt es beim Parkplatz der Seilbahn und des Hotels nun eine Gegenmassnahme: ein Nachtfahrverbot. Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens sollen nur Zubringer und Personen mit einer Bewilligung fahren dürfen. Wer sich über das Verbot hinwegsetzt, wird künftig mit einer Busse von 100 Franken bestraft. Ab wann das Fahrverbot gilt, ist noch nicht klar – es muss noch von der Kantonsregierung definitiv abgesegnet werden.

Dass die Drifterei am Fusse des Säntis ein Ende findet, daran hat auch die Ausserrhoder Kantonspolizei ein Interesse. Auch den Ordnungshütern sind die Drifter ein Dorn im Auge. Die Gründe: Sicherheitsbedenken und ebenfalls der verursachte Lärm.

Driften fällt unter den Tatbestand «Nichtbeherrschen des Fahrzeugs». Obschon die Fahrer ihre Fahrzeuge meist gut im Griff haben und kontrolliert driften, könnten sie nicht gewährleisten, dass sie ihren Vorsichtspflichten nachkommen, also beispielsweise ohne Verzögerung bremsen, können, erklärt Hanspeter Saxer, Mediensprecher der Kantonspolizei Ausserrhoden gegenüber dem «Tagblatt».

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Bestrafung bisher schwierig

Bisher war es für die Polizei schwierig, den Driftern etwas nachzuweisen. Diese hätten sich organisiert – und sich so jeweils gegenseitig gewarnt, wenn eine Polizeipatrouille im Anmarsch war. Viele seien bisher ungestraft davongekommen. «Wir müssen sie auf frischer Tat ertappen», erklärt Hanspeter Saxer. Ansonsten sei die rechtliche Grundlage nicht vorhanden, um die Fahrer zu belangen – bis jetzt. Mit dem Nachtfahrverbot gilt: Wer auf dem Schwägalp-Parkplatz ist, ohne eine Erlaubnis dafür zu haben, handelt sich eine Busse ein.

(con)

veröffentlicht: 29. Dezember 2023 17:54
aktualisiert: 29. Dezember 2023 17:58
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