So hohe Entschädigungen erhalten die Beteiligten im Fall Vincenz

Quelle: Archivbeitrag: «Zürcher Obergericht kippt Urteil von Ex-Raiffeisen-Chef Vincenz» / ZüriNews vom 20. Februar 2024 19:38

Das Zürcher Obergericht hob am Dienstag das Urteil gegen Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und seine Mitangeklagten auf. Für Zürcher Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geht das ins Geld.

Es war eine Schlappe für die Staatsanwaltschaft Zürich. Wegen «schwerwiegenden Verfahrensmängel» wurden die Urteile im aufsehenerregenden Wirtschaftsprozess rund um Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz vom Zürcher Obergericht aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft muss nun die Anklageschrift nachbessern, dann wird der Fall erneut vor dem Bezirksgericht Zürich verhandelt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat dagegen Beschwerde vor Bundesgericht eingelegt.

Dass der Prozess nun wieder von vorne beginnen könnte, sorgt für Kosten, die die Zürcher Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu tragen haben. Dabei fallen nicht nur die Prozesskosten an. Wie der «Sonntagsblick» errechnet hat, hat das Obergericht den sieben Beschuldigten und den Privatklägerinnen Raiffeisen und Viseca Entschädigungen in der Höhe von 436'879 Franken zugesprochen.

Höhere Stundensätze als Pflichtverteidiger

Das Obergericht rechnete dabei mit einem Stundenansatz von 350 Franken, was über den Stundensätzen von amtlichen Pflichtverteidigern im Kanton Zürich liegt. Diese erhalten lediglich 220 Franken pro Stunde. Für die «erbetenen Verteidigungen» seien nicht die Stundenansätze von amtlichen Verteidigungen massgebend, sondern «in der Regel» der Stundenansatz, den der Mandant jeweils mit seinem Verteidiger vereinbart hat, erklärte eine Sprecherin des Gerichts gegenüber der Zeitung. Die geltende gemachten Aufwände seien kritisch beäugt worden.

Die Staatsanwaltschaft wirft Vincenz und weiteren Beschuldigten vor, sich an Firmen beteiligt, dies aber nicht öffentlich gemacht zu haben. Das Bezirksgericht fällte 2022 deswegen ein Urteil wegen Betrugs und mehrfacher Veruntreuung. Gegen Vincenz wurde eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten ausgesprochen. Drei weiteren Beteiligte bekamen bedingte Geldstrafen.

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(zor)

veröffentlicht: 25. Februar 2024 09:21
aktualisiert: 25. Februar 2024 09:21
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