Kantonsübergreifende Spitalversorgung: Ab April kannst du deinen Behandlungsort selbst wählen

St.Galler und Appenzeller können ihren Behandlungsort bald kantonsübergreifend frei wählen.
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Die Regierungen der Kantone St.Gallen sowie Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden haben nun erstmals eine gemeinsame Spitalliste für die Akutsomatik. Patientinnen und Patienten der drei Kantone können ab dem 1. April grenzübergreifend frei wählen, wo sie sich behandeln lassen.

«Es ist ein historischer Tag für unsere drei Kantone – aber auch für die ganze Ostschweiz», sagte Monika Rüegg Bless, Vorsteherin des Innerrhoder Gesundheits- und Sozialdepartemens an der Medienkonferenz am Donnerstagmorgen. Gleichlautende Spitallisten für die Akutsomatik gab es in der Ostschweiz nämlich noch nie. Wichtig sei dies vor allem, weil die Gesundheitsversorgung schon lange nicht mehr an den Kantonsgrenzen haltmache.

Behandlungsort kann frei gewählt werden

Ab dem 1. April 2024 bis ins Jahr 2031 können Patientinnen und Patienten aus den drei Kantonen frei wählen, wo sie sich behandeln lassen. Von den grenzübergreifenden Behandlungen ausgeschlossen sind aktuell folgende Bereiche: Psychiatrie und Rehabilitation. Mit dem kantonsübergreifenden Versorgungsraum sollen medizinische Über-, Unter- oder Fehlversorgungen reduziert werden.

Das medizinische Leistungsspektrum für jedes Spital wird in der Spitalliste in Leistungsgruppen umschrieben, welche über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden darf. Davon profitieren werden knapp 600'000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Die gleichlautenden Spitallisten bedeuten freien Zugang innerhalb der Planungsregion bei voller Kostendeckung, somit werden Kostengutspracheverfahren entfallen. Dadurch erleichtert sich auch der administrative Aufwand für die Spitäler.

Bewerbungsverfahren und Zuständigkeit

Zu den Listenspitälern gehören Endversorger, elektive Spitäler, Spezialkliniken, ausserregionale Spitäler, Mehrspartenspitäler mit Notfallstationen sowie ein Gesundheits- und Notfallzentrum. Für die Spitalliste beworben haben sich 26 Spitalstandorte für rund 1'100 Leistungsgruppen. In die Liste geschafft haben es letztlich 23 Spitalstandorte für 650 Leistungsgruppen. Dadurch entsteht gegenüber den bestehenden Spitallisten ein Rückgang um 73 erteilte Leistungsgruppen.

Das Spital Grabs, Herisau, Linth, Wil, Walenstadt sowie die Klinik Stephanshorn werden weiterhin die regionale Grundversorgung sicherstellen. Das Kantonsspital St.Gallen bildet die Zentrumsversorgung für das gesamte Planungsgebiet.

Neu wird das Kantonsspital St.Gallen für den Bereich Herzchirurgie in die Spitalliste aufgenommen, dies im Rahmen der Allianz mit dem Universitätsspital Zürich und dem Stadtspital Zürich Triemli. Bis anhin mussten alle Herzpatienten aus der Ostschweiz für die Behandlung nach Zürich. Durch diese Allianz kann der Unterversorgung entgegengewirkt werden.

Beschwerdemöglichkeiten und Zukunftspläne

Gegen die neue Spitalliste kann nun innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht geführt werden. Wie St.Galler Regierungsrat Bruno Damann ausführt, könnten Versicherer davon Gebrauch machen. Den Krankenkassen ginge es immer um die Ausbreitung. Man ist aber der Meinung, dass man durch die gemeinsame Spitalliste zusammengekürzt hat, trotzdem ist eine Einsprache laut Damann möglich: «Die Krankenkassen könnten aber auch der Meinung sein, dass Patienten der Herzchirurgie weiterhin nach Zürich gehen können.»

Damann gibt auch einen Ausblick, wie es nun weiter gehen soll. Aktuell in Erarbeitung ist die gemeinsame Spitalplanung der Rehabilitation per 1. Januar 2025. Weiter soll auch die gemeinsame Spitalplanung der Psychiatrie per 1. Januar 2027 erfolgen. Die Planungsarbeiten werden weiterhin gemeinsam koordiniert.

Zum kantonsübergreifenden Versorgungsraum könnten auch weitere Kantone dazu stossen, wie beispielsweise der Thurgau oder Graubünden. Dies ist aber erst möglich, wenn gemeinsam in der Somantik geplant wird, also neben Akutsomatik auch mit Psychiatrie und Rehabilitation ab 2031. «Ich glaube, es ist wichtig, dass wir zusammenarbeiten, denn wir sind eine kleine Region und ein ineinander verschachteltes Gebiet», sagt Damann zur möglichen Zusammenarbeit mit weiteren Ostschweizer Kantonen.

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Linda Hans
veröffentlicht: 21. März 2024 12:00
aktualisiert: 21. März 2024 20:41
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