Ostschweiz
St. Gallen

St.Galler Regierung will Ladenöffnungszeiten verlängern und Abendverkäufe streichen

«Gewerkschaften sind sehr ablehnend bis kritisch» – Ladenöffnungszeiten sollen flexibler werden

Wenn die Teilrevision des Ladenöffnungsgesetzes angenommen wird, könnten die Läden in der Innenstadt bald länger geöffnet sein. (Archivbild)
© Keystone
Künftig sollen St.Galler Ladenbetreiber ihre Geschäfte eine Stunde länger öffnen dürfen – dafür soll der Abendverkauf wegfallen. Zumindest hat die St.Galler Regierung dies nun als Reaktion auf eine Motion des Kantonsrates vorgeschlagen.

Bis anhin durften Ladenbesitzer im Kanton St.Gallen ihre Geschäfte unter der Woche von 6 bis 19 Uhr sowie samstags von 6 bis 17 Uhr geöffnet haben. Für die Tage vor Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr galten dieselben Öffnungszeiten wie samstags. Ausserdem war es den Gemeinden erlaubt, einen Abendverkauf pro Woche bis 21 Uhr zu bewilligen. Das soll sich nun ändern.

Bürgerliche forderten die Liberalisierung

«Wir haben vor knapp vier Jahren den Auftrag vom Parlament erhalten, die Ladenöffnungszeiten grösstmöglich zu flexibilisieren oder gänzlich aufzuheben», sagt Regierungsrat Beat Tinner. Diese Motion zur Liberalisierung war aus den bürgerlichen Reihen gekommen, namentlich den Fraktionen der FDP und SVP.

Vorschläge trafen nicht überall auf Gegenliebe

Die Regierung hat dies überprüft und zwei Varianten der Liberalisierung in die Vernehmlassung geschickt. «Insgesamt sind beide Vorschläge nicht überall auf Gegenliebe gestossen, deshalb haben wir uns für die kleinstmögliche Variante einer Erweiterung entschieden», so Tinner.

Dies würde beinhalten, dass werktags um 20 Uhr und samstags sowie an Vortagen gewisser Feiertage um 18 Uhr Ladenschluss wäre. Ausserdem würden Abendverkäufe wegfallen, beziehungsweise Gemeinden dürften dies nicht mehr bewilligen. An den Bestimmungen von Sonntagen wird nichts verändert.

Angleichung ans Arbeitsrecht

Die zweite Variante, welche es nicht durch die Vernehmlassung geschafft hat, wäre noch weiter gegangen: «Da wären wir mit einer Erweiterung bis 22 Uhr gegangen. Somit hätte man unter der Woche die Ladenöffnungszeiten praktisch an das Arbeitsrecht angeglichen.»

In der Vernehmlassung sei diese Variante aber bekämpft worden: «Wir hatten auch die Ausgangslage, dass das Gewerbe, welche die Ladenbetreiber letztlich vertritt, sehr ablehnend bis kritisch gegenüber einer Anpassung des Ladenöffnungsgesetzes war.»

Keine Sonderregelungen mehr

Aber was, wenn ein Ladenbesitzer weiterhin einen Abendverkauf bis 21 Uhr haben will? Diese Variante fällt laut Tinner definitiv weg: «Mit der neuen Variante könnten die Läden bis 20 Uhr geöffnet haben. Wir sehen dadurch keine Notwendigkeit für eine Spezialregulierung bis 21 Uhr.» Man wolle eine einheitliche Regulierung für alle haben.

Ob diese Teilrevision durchkommt oder nicht, liegt nun am Parlament. Tinner geht aber aufgrund der stattlichen Anzahl befürwortender Parlamentsstimmen bei der Überweisung davon aus, dass die Vorlage im Parlament bestehen bleibe.

Mit der Veränderung wolle man sich an die Nachbarkantone angleichen. Beispielsweise im Thurgau gelten bereits längere Ladenöffnungszeiten: «Wir wollten, dass St.Gallerinnen und St.Gallern die Möglichkeit haben, im eigenen Kanton einzukaufen und nicht über die Kantonsgrenzen fahren müssen.»

Noch nicht von der Teilrevision erfasst sind Sonderverkaufstage wie beispielsweise Sonntagsverkäufe in der Vorweihnachtszeit – diese sind weiterhin möglich: «Wir haben uns wirklich nur revisionsmässig um die Erweiterung der Ladenöffnungszeiten gekümmert.»

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Linda Hans
veröffentlicht: 16. Mai 2024 14:37
aktualisiert: 16. Mai 2024 14:37
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