«Es wird alles geklaut» – so reagierst du, wenn dein Päckli plötzlich weg ist

Ein Paket gilt als zugestellt, sobald es im Milchkasten deponiert wird. (Symbolbild)
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Online-Shopping kann den Alltag erleichtern. Man bestellt sich den Wunschartikel bequem nach Hause, verliert keine Zeit mit dem Gang zum Laden und das Paket liegt wenige Tage später vor der Haustür. Oder eben nicht. Paket-Diebstahl ist ein wiederkehrendes Problem – aber was tun, wenn es passiert?

Gerade die Corona-Zeit hat den Paket-Diebstahl verstärkt. Immer mehr Menschen bestellen online und durch eine Abstellgenehmigung können die Kuriere oder Pöstlerinnen das Paket einfach vor der Haustüre ablegen – geradezu eine Einladung für Diebe. Wenn man nach Hause kommt, ist das Päckli verschollen: Und was nun?

Abstellgenehmigung – die Einladung zum Diebstahl

So ging es auch einer 30-jährigen St.Gallerin. Sie bestellte sich ein Kleidungsstück übers Internet und erhielt wenige Tage später eine Zustellbenachrichtigung. Das Paket sollte am Dienstag angeliefert werden. Da sie dienstags arbeitet, erteilte sie dem Paketdienst DHL eine Abstellgenehmigung – das heisst, der Kurier deponiert das Paket ohne Unterschrift des Empfängers. Am angekündigten Tag erhält sie von DHL um 10 Uhr morgens die Zustellbenachrichtigung mit Beweisfoto: Das Paket wurde im Milchkasten abgelegt.

Am Abend nach der Arbeit dann der Schock: Das Paket ist nicht mehr im Milchkasten. Aber was nun? Beim Kurierdienst nachfragen bringt nicht viel. Mit der Erteilung einer Abstellgenehmigung übernimmt der Empfänger oder die Empfängerin ab Abgabe des Paketes die Haftung: DHL hat also nichts falsch gemacht.

Die St.Gallerin entscheidet sich dafür, sich erst mal beim Online-Shop zu melden und den Fall zu schildern. Dieser stellt ihr ein Formular zu, welches sie ausfüllen und retournieren soll. Der Online-Shop wende sich dann mit dem ausgefüllten Formular zur Nachforschung an DHL – die nächste Sackgasse. Eine erneute Rückmeldung bleibt aus – und die bereits ausgegebenen 115 Franken wurden bislang nicht rückerstattet. Nun bleibt ihr eigentlich nur noch eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei, um damit zur Versicherung zu gehen.

«Gelegenheit macht Diebe»

Florian Schneider, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen, bestätigt: «Paket-Diebstahl ist ein Thema, das dann und wann wieder vorkommt.» Die Anzeigen seien in den letzten zwei Monaten leicht gestiegen, aber nicht in einem auffälligen Rahmen. Im Januar 2024 habe es im ganzen Kanton St.Gallen rund 40 Anzeigen wegen Paket-Diebstahls gegeben, im letzten Dezember seien es 41 gewesen. Da an Weihnachten eh schon mehr Päckli im Umlauf sind, ist auch klar, dass es zu mehr Diebstählen kommt während dieser Zeit. Oft seien Paket-Diebstähle lokal begrenzt und in Serien anzutreffen, wenn wieder jemand die Masche für sich entdecke. Wenn eine Festnahme gelinge, höre es augenblicklich wieder auf.

Welche Personen am häufigsten Päckli-Diebstahl begehen, kann gemäss Schneider pauschal nicht gesagt werden. Es gebe Beschaffungskriminalität oder regelmässige Delinquenten. Oft seien es aber Gelegenheitsdiebe, denn «Gelegenheit macht Diebe», so der Polizeisprecher. Bezüglich Paketen, die mit Ablagegenehmigung vor der Haustüre abgelegt werden, meint Schneider: «Wenn ein Paket einfach offen herumliegt, ist das wie eine Einladung.»

Nichts ist sicher vor Päckli-Dieben

Auf die Frage, was denn am meisten gestohlen werde, antwortet Schneider: «Es wird alles geklaut.» Wer sich ein wenig damit auseinandersetze, könne aber anhand des Paketes und des Absenders schon beurteilen, ob etwas mit Wert drin ist oder nicht. Gerade elektronische Geräte erkenne man häufig am Absender.

Das Vorgehen bei einer Anzeige sei gerade spurentechnisch sehr dürftig. Wenn ein Paket abgelegt und dann von dort entwendet wird, gebe es kaum Spuren, so Schneider. Wenn es keine Hinweise, Ermittlungsgegenstände oder Personenbeschreibungen gebe, sei es für die Polizei relativ schwierig.

«Es ist das A und O, dass Personen Augen und Ohren offenlassen und uns verdächtige Personen melden. Das ist übrigens auch das effektivste Mittel gegen Einbrecher», sagt Schneider. Wenn einem im Quartier etwas Verdächtiges auffalle, wie beispielsweise eine unbekannte Person, die vermehrt um die Briefkästen schleiche, dann sofort 117 anrufen und eine «verdächtige Feststellung» melden. Dann könne die Polizei dafür sorgen, dass sie möglichst schnell dort sei, um mit der verdächtigen Person zu reden.

Vorsorge ist die beste Sorge

Der Polizeisprecher betont, dass die Bevölkerung Präventionstipps wahrscheinlich nicht hören wolle. Aber Florian Schneider sagt klar: Pakete sollten persönlich entgegengenommen werden. Wenn dies nicht möglich sei, solle man es an ein gesichertes Ablagefach liefern oder beim Nachbarn abgeben lassen.

Die Post bietet beispielsweise die Dienstleistung «My Post 24» an, bei der man nach Erstellung eines Kundenkontos seine Pakete an ein Postfach der Post senden lassen kann. Man muss dann zwar das Paket dort abholen, kann dies aber auch ausserhalb der normalen Schalter-Öffnungszeiten tun.

Das empfiehlt der Konsumentenschutz

Laut Daniela Mauchle, Leiterin Recht der Stiftung für Konsumentenschutz, ist Paket-Diebstahl in zwei Fälle zu unterteilen. Einerseits, wenn das Paket aus dem Milchkasten gestohlen wird. In diesem Fall sollte laut der Expertin direkt eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben werden und allenfalls die Hausratsversicherung informiert werden.

Andererseits, wenn das Paket vom Hauseingang entwendet wird. Dabei stellt sich gemäss Mauchle die Frage, ob die Konsumentin oder der Konsument eine Abstellgenehmigung erteilt hat. Falls ja, muss ebenfalls direkt eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben werden.

Sofern keine Abstellgenehmigung erteilt wurde, sagt Mauchle: «Grundsätzlich ist die Post dazu verpflichtet, das Paket zuzustellen. Wenn es nicht in den Milchkasten passt, muss es übergeben werden.» Somit haftet in einem solchen Fall die Post beziehungsweise der Kurierdienst. Daher sollte man sich bei der Post melden und Schadenersatz fordern.

Der Weg über den Online-Shop ist für die Rechtsexpertin nicht zielführend. Grundsätzlich hafte nach Übergabe des Pakets durch den Online-Shop die Post. Man könne es natürlich probieren und auf den Online-Shop zuzugehen, diese seien aber nicht verpflichtet, die Kosten zu erstatten.

Angebote der Post nutzen

Um einen Paket-Diebstahl zu vermeiden, gibt es laut Maule verschiedene Angebote der Post, die genutzt werden können. Unter anderem verweist sie auf den «PickPost»-Service der Post. Mit diesem Service können Pakete an PickPost-Standorte gesendet und dort zu Öffnungszeiten abgeholt werden. Eine Übersicht der verschiedenen Standorte ist auf der Post-Website zu finden, oftmals handelt es sich dabei um Läden der Migros.

Ausserdem verweist auch sie auf das Angebot «My Post 24» der Post, bei welchem man sein Paket in ein gesichertes Postfach der Post liefern lassen kann. Wichtig sei vor allem, dass man keine Zustellermächtigungen beziehungsweise Abstellgenehmigung erteilen soll, da dann die Post oder der Kurier die Haftung bei Ablage abtritt.

Im oben beschriebenen Fall der 30-jährigen St.Gallerin, deren Paket aus dem Briefkasten gestohlen wurde, gab es schlussendlich doch ein Happy End. Sie erhielt den Betrag vom Online-Shop zurück. Also auch wenn der Weg über den Online-Shop gemäss Rechtsexpertin des Konsumentenschutzes nicht zielführend ist, kann man manchmal auf Kulanz hoffen.

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Linda Hans
veröffentlicht: 17. Februar 2024 13:47
aktualisiert: 17. Februar 2024 13:47
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