«Bereits über 100 Fälle»: Jetzt geht es den Abstandssündern an den Kragen

Das St.Galler Abstands-Messsystem ist seit Anfang November in Betrieb.
Die St.Galler Kantonspolizei nutzt das Abstands-Messsystem seit Anfang November und hat es schon ordentlich eingesetzt. Mehr als 100 Personen wurden schon angezeigt. Was jedoch deutlich abgenommen hat, sind Anzeigen wegen Warnungen vor Verkehrskontrollen.

Seit Anfang November ist das Abstand-Messsystem im Kanton St.Gallen in Betrieb. Und hat in diesen zwei Monaten schon einige Abstandssünder erwischt. «Bislang rapportierte die Kantonspolizei St.Gallen in über 100 Fällen an die Staatsanwaltschaft», so Beatrice Giger, Medienbeauftragte der St.Galler Staatsanwaltschaft.

Viele Abstandssünder – wenig Anzeigen wegen Warnungen

Natürlich ist es da naheliegend, dass schon seit Tag eins vor den Messanlagen gewarnt wird, wie zum Beispiel in der Facebook-Gruppe «Rennleitung SG». Wie auch das Warnen vor Blitzern ist das zwar verboten und führt ebenfalls zu einer Anzeige. Jedoch wurden im gesamten letzten Jahr gerade einmal zwei Personen angezeigt, weil sie öffentlich vor einer Verkehrskontrolle gewarnt haben. Und auch in den drei Jahren davor waren es nie mehr als 20 Anzeigen.

Zum Vergleich: Im Jahr 2018 waren es noch knapp 200 Anzeigen. «Woran das liegt, kann man nur mutmassen. Gesagt werden kann, dass in der Vergangenheit zufolge von Zufallsfunden bei einzelnen Personen ganze Radar-Warn-Gruppen aufgeflogen sind und es in der Folge zu zahlreichen Verzeigungen kam», so Giger.

Das ist die Gesetzeslage bei Warnungen

«Mit Busse wird bestraft, wer öffentlich vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr warnt.» So lautet das Strassenverkehrsgesetz Artikel 98a.

Vor Verkehrskontrollen zu warnen, ist in der Schweiz nur im privaten Rahmen erlaubt. Radarwarner-Apps oder -Geräte, Lichthupen, Handzeichen oder Weitergabe von Standorten von Verkehrskontrollen in Foren oder auf Social Media sind untersagt. Das heisst, wer öffentlich auf Facebook, Whatsapp oder Telegram vor Abstandsmessungen warnt, macht sich strafbar.

Was ist «öffentlich warnen»?

«Warnen ist dann öffentlich, wenn es sich an eine unbestimmte Zahl von Personen richtet. Bei Facebook, Whatsapp und Co. wird ‹Öffentlichkeit› nicht nur dann angenommen, wenn die Mitteilung an jedermann gerichtet wird. Auch geschlossene Gruppen gelten im Sinne von SVG 98a als öffentlich, wenn die Gruppe rund 50 oder mehr Mitglieder hat», sagt Rechtsanwalt Manfred Dähler.

«Unter den Begriff ‹Warnen› fällt jeder Hinweis auf eine zeitlich und örtlich mit konkreten Angaben versehene Kontrolle durch die Polizei oder den Standort von Verkehrskontrollgeräten», so Dähler. In schweren Fällen kann das Warnen eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen geben.

veröffentlicht: 10. Januar 2023 08:11
aktualisiert: 10. Januar 2023 09:02
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