Angeklagt wegen Schändung: Sarganser Gynäkologe muss nicht ins Gefängnis

Der Arzt erhielt in einem ersten Urteil ein Berufsverbot und verkaufte seine Praxis in Sargans Ende 2021. (Symbolbild)
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Ein Frauenarzt missbrauchte in seiner Praxis in Sargans zwei Patientinnen und hätte sich dafür vor dem St.Galler Kantonsgericht rechtfertigen müssen. Kurz zuvor wurde die Verhandlung aber abgesagt. Jetzt steht fest, der Mann muss nicht ins Gefängnis.

Eigentlich hätte sich der Frauenarzt – mit ehemaliger Praxis in Sargans – am Dienstag wegen Schändung vor dem St.Galler Kantonsgericht verantworten müssen. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwei seiner Patientinnen gegen ihren Willen an der Klitoris beziehungsweise an der Vagina berührt und diese massiert zu haben.

Frauenarzt wurde schon zweimal schuldig gesprochen

Es ist nicht das erste Mal, dass der Frauenarzt wegen dieser beiden Vorfällen vor dem Gericht hätte erscheinen müssen. Eine der zwei Klägerinnen zeigte den Gynäkologen gemäss Anklageschrift bereits im Jahr 2019 an, weil sie im Rahmen einer Geburtsuntersuchung – hochschwanger – plötzlich vom Frauenarzt an der Klitoris und Vagina massiert worden sei. Im Februar 2021 kam es zum ersten Prozess vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland.

Eineinhalb Jahre später, im November 2022, kam es zu einem weiteren Prozess gegen den selben Arzt – ebenfalls vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland. Damals wurde ein Übergriff im Sommer 2012 auf eine weitere Patientin, die zweite Klägerin, abgehandelt.

Der Frauenarzt wurde in beiden Fällen schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn je zu bedingten Freiheitsstrafen von elf beziehungsweise acht Monaten und verbot ihm für die Dauer von jeweils fünf Jahren die Tätigkeit als Arzt. Doch damit war die Geschichte nicht vorbei.

Beschuldigter beantragte Berufung

Der Arzt sagte gemäss den Gerichtsakten, dass er sich nicht an die Patientin erinnern könne. Er beantragte mit Berufungen in beiden Verfahren Freisprüche von Schuld und Strafe. Deshalb sollte das St.Galler Kantonsgericht am Dienstag entscheiden, ob er sich tatsächlich zweimal der Schändung strafbar gemacht hat.

Doch so weit sollte es nicht kommen: Knapp eine Woche vor dem Prozess, am 8. November, zog der Beschuldigte seine Berufung (Art. 386 Abs. 2 StPO) zurück. Dieser Rückzug führt dazu, dass die beiden Entscheide des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland in Rechtskraft treten. Damit nimmt der Arzt die ursprünglich gesprochenen bedingten Freiheitsstrafen von jeweils elf und acht Monaten an.

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veröffentlicht: 15. November 2023 17:42
aktualisiert: 15. November 2023 17:42
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