Wegen abgelehnter Ehe: Vater versuchte Tochter zu erdrosseln

Ein 47-jähriger Eritreer muss sich vor dem Kreisgericht Rorschach verantoworten, weil er versucht haben soll, seine eigene Tochter zu töten.
© St.Galler Tagblatt/Benjamin Manser
Vor dem Kreisgericht Rorschach steht am Dienstag ein 47-jähriger Familienvater. Der Eritreer soll versucht haben, seine eigene Tochter zu töten, weil sie seinen Cousin nicht heiraten wollte. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gefängnisstrafe und einen Landesverweis.

Bevor es zu der eigentlichen Tat kam, trafen sich Vater und Tochter zu einem Gespräch in Rorschach, bei dem es um den Beziehungsstatus der damals 23-Jährigen ging. Der Vater wünschte sich eine Heirat zwischen ihr und seinem Cousin. Da die gelernte Hotelfachfrau bereits in einer Beziehung mit einem Mann war, wollte sie der arrangierten Ehe nicht zustimmen.

Angriff von hinten

Um Mitternacht wurde die Diskussion beendet und die beiden fuhren mit dem Auto nach St.Gallen, wo die Tochter bei ihrer Familie übernachten wollte. Auf dem Weg offenbarte sie ihrem Vater, dass sie mit ihrem Freund bereits Geschlechtsverkehr gehabt habe. Der Angeklagte wurde wütend und hielt beim Autobahnzubringer in Mörschwil, um eine Zigarette zu rauchen. Anschliessend setze er sich auf den Rücksitz des Autos und versuchte seine Tochter laut Anklageschrift mit einer Kette, die er ihr von hinten um den Hals legte, zu erdrosseln.

Mehrere Blutergüsse im Halsbereich

Nachdem die 23-Jährie die Kette reflexartig mit ihren Händen vom Hals lösen konnte, soll ihr Vater sie mit den blossen Händen weiter gewürgt haben. Die junge Frau konnte sich nochmals loswinden und aus dem Auto flüchten. Sie hatte mehrere Blutergüsse im Bereich des Halses. Der Beschuldigte fuhr laut Anklageschrift anschliessend in die Wohnung seiner Tochter, um dort ihren Pass, sowie Schulunterlagen, diverse Kleider und ihren Fernseher mitzunehmen.

Gefängnisstrafe und Landesverweis

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen versuchter, vorsätzlicher Tötung sowie Diebstahl und Hausfriedensbruch. Sie fordert eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon soll der Angeklagte mindestens ein halbes Jahr im Gefängnis verbringen. Er soll ausserdem für zehn Jahre des Landes verwiesen werden und die Kosten für das Verfahren selbst tragen. Der Prozess findet am Dienstag im Kreisgericht Rorschach statt.

veröffentlicht: 13. April 2021 06:14
aktualisiert: 13. April 2021 06:14
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