Alp-Vandalen werden zu bedingten Haftstrafen verurteilt
Im Winter 2019/2020 erschütterte eine Einbruchsserie das Toggenburg. Damals wurde in mehreren Hütten eingebrochen. Nun wurden drei Männer deswegen verurteilt
Den Tätern ging es dabei nicht um Diebesgut, sondern vielmehr um den Reiz, möglichst viel zu zerstören. Das Innere der Alphütten wurde vollständig demoliert. «Wir können uns kaum vorstellen, wie man jemandem sowas antun kann», sagte damals Thomas Bohl, Präsident der Alpwirtschaftlichen Vereinigung Toggenburg.
Spuren im Thurgau führten zu den Tätern
Zwei der Hütten befinden sich auf der Säntisalp. In beiden Hütten wurden Schäden von rund zehntausend Franken angerichtet. «Eine solche Zerstörungswut habe ich noch nie erlebt», sagte Hüttenbesitzer Jörg Scherrer zu TVO.
Quelle: TVO
Sieben Hütten wurden in Mitleidenschaft gezogen, bevor die Polizei die Täter ausfindig machen konnte. Bei den Vandalen handelt es sich um drei junge Männer, zwei Schweizer und ein Deutscher, die zum Tatzeitpunkt zwischen 18 und 23 Jahre alt waren.
Anfangs Februar standen sie in Kreuzlingen vor Gericht. Im Kanton Thurgau hatten sie ebenfalls mehrere Einbrüche in leerstehende Häuser oder Schrebergärten verübt. Spuren im Thurgau konnte man mit den demolierten Hütten im Toggenburg in Verbindung setzen. Ihnen wurde unter anderem bandenmässiger Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vorgeworfen.
Quelle: tvo
Wie der «St.Galler Bauer» berichtet, war für die Staatsanwaltschaft Thurgau klar, dass die drei Männer mehr aus Leichtsinn handelten als aus Bereicherungsabsicht. Vielmehr seien sie «dilettantisch und stumpfsinnig» vorgegangen. Der erstandene Sachschaden war um einiges höher als der Wert des Diebesguts.
«Die Taten waren absolut unnötig»
Vor Gericht zeigten sich die beiden Schweizer, heute 25 und 26 Jahre alt, einsichtig. Der Deutsche war wegen der langen Anreise dispensiert. Da die Männer geständig waren, wurde das Verfahren abgekürzt durchgeführt. Beide konnten nicht erklären, was sie zu ihrem Verhalten bewog. «Die Taten waren absolut unnötig und ich schäme mich unfassbar dafür», sagte der 25-Jährige vor Gericht.
Die jungen Männer hätten seitdem ihr Leben umgekrempelt, sind heute fest angestellt oder in Ausbildung. «So eine Wandlung habe ich selten erlebt», sagte der Verteidiger des 26-Jährigen über seinen Klienten.
Haftstrafen und Landesverweis
Weder die Einsicht noch die Wandlung hinderten das Gericht daran, Schuldsprüche für alle Beteiligte zu fällen. Der 26-Jährige wurde zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt, bedingt auf drei Jahre. Sein 25-jähriger Kollege erhielt eine bedingte 18-monatige Freiheitsstrafe mit einer Probezeit von drei Jahren. Der nicht anwesende Deutsche wurde ebenfalls zu einer bedingten zweijährigen Haftstrafe verurteilt und wird darüber hinaus für sechs Jahre des Landes verwiesen.
Zusätzlich zu den Haftstrafen muss der Älteste für die Verfahrenskosten 25'000 Franken hinblättern, die Mitangeklagten jeweils 7000 Franken. Zudem müssen sie für die entstandenen Schäden aufkommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Betroffene sitzen weiterhin auf den Kosten
Jörg Scherrer hat den Prozess mitverfolgt und wurde auch über das Urteil in Kenntnis gesetzt. Die grosse Erleichterung aber kam vor Jahren, als die Männer im Juni 2020 verhaftet wurden. «Das war das Schönste. Vorher wusste man nicht, ob es jemand war, den man kennt.»
Mit dem Urteil ist er zufrieden. «Sie sollten lieber arbeiten als eingesperrt werden», findet er. Bis jetzt hätten sich die Männer noch nicht entschuldigt. Doch für ihn ist weiterhin unklar, wann die Schäden zurückerstattet werden. «Wir sitzen auf den Kosten und haben bis jetzt noch keinen Fünfer gesehen», sagt Scherrer verärgert.