Thal und Rheineck erhalten ein gemeinsames Grundbuchamt
Ab dem 1. Januar 2025 wird es in Rheineck kein Grundbuchamt mehr geben, denn es wird mit demjenigen der Nachbargemeinde Thal zusammengelegt. Grund dafür ist der Abgang einer bisherigen Grundbuchverwalterin, welche aufgrund des Fachkräftemangels nicht ersetzt werden konnte, sowie die Grösse des Grundbuchamtes Rheineck, wie der Gemeinderat mitteilt.
Der richtige Zeitpunkt
Für die mögliche Neuausrichtung wurden diverse Gespräche zwischen den Räten der Stadt Rheineck und der Gemeinde Thal geführt. «Beide Räte kamen zum Schluss, dass nun der richtige Zeitpunkt gekommen ist, eine Zusammenlegung der Grundbuchämter Thal und Rheineck zu prüfen», schreibt Marco Forrer, Gemeinderatsschreiber der Gemeinde Thal.
Um die rechtliche und finanzielle Grundlage der künftigen Zusammenarbeit zu definieren, wurde eine Arbeitsgruppe gegründet. Diese besteht aus Gemeindepräsident Simon Diezi, Gemeinderatsschreiber Marco Forrer, Grundbuchverwalter Alex Matzer und Stadtpräsident Urs Müller. Die Arbeitsgruppe erstellte eine Vereinbarung, welche von beiden Räten gutgeheissen wurde. Vom 6. August bis zum 16. September unterliegt diese dem fakultativen Referendum.
Änderung soll Service verbessern
Die Zusammenlegung der Grundbuchämter Thal und Rheineck soll ein Zentrum schaffen, für den Grundbuchbereich der beiden Gemeinden, in dem durch bessere Stellvertretung und Austausch sowie besseren Ausgleich von Spitzenbelastungen ermöglichen. Dadurch soll der Service für Bewohnerinnen und Bewohner qualitativ optimal erbracht werden können. Die Kosten bleiben weitgehend gleich.
Sofern das fakultative Referendum nicht ergriffen wird, befindet sich der Sitz des künftigen Grundbuchamts Thal-Rheineck per 1. Januar 2025 im Rathaus Thal. Ab dem Zeitpunkt müssen Rheineckerinnen und Rheinecker für Dienstleistungen des Grundbuchamts ins Rathaus Thal gehen.
«Der Gemeinderat Thal und der Stadtrat Rheineck sind überzeugt, dass diese Zusammenlegung einen bedeutenden Schritt für eine effiziente und qualitativ hochwertige Grundbuchverwaltung darstellt.»
(lha)
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