St.Galler Regierung hält an Ukraine-Hilfen fest

In der kommenden Septembersession wird entschieden, ob der Kanton St.Gallen die Hilfe vor Ort in der Ukraine unterstützen darf. (Archivbild)
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Die Finanzkommission des St.Galler Kantonsrats hat sich gegen kantonale Hilfsgelder für die Ukraine ausgesprochen. Die Regierung stellt nun einen Gegenantrag und verweist auf die Unterstützung, die andere Kantone leisten. Teilweise ist es zehnmal mehr.

Die St.Galler Regierung hat ein Gesetz erarbeitet, das dem Kanton die Hilfe vor Ort in der Ukraine ermöglichen soll. Geplant sind grössere Beiträge an anerkannte Hilfswerke mit Sitz in der Schweiz. Von 2022 bis 2025 könnten jährlich bis zu zwei Millionen Franken gesprochen werden. Maximal wären insgesamt acht Millionen Franken möglich.

Die Finanzkommission verlangte Mitte August in einem Antrag, dass der Kantonsrat auf den Gesetzesentwurf gar nicht eintreten soll. Die Hilfe im Ausland sei Sache des Bundes, lautete unter anderem die Begründung. In Communiqués kritisierten danach SP und Grüne diesen Entscheid. Die Finanzkommission sei «ein Ort der sozialen Kälte», hiess es etwa.

Hilfe ist dringlich

Auf die Ablehnung durch die Kommission hat die Regierung nun mit einem Gegenantrag reagiert. Angesichts der Flüchtlingskrise und der zunehmenden Not in der Ukraine sei die Unterstützung gerade auch mit Blick auf den kommenden Winter angezeigt und dringlich, argumentierte sie.

Das Vorgehen anderer Kantone und Städte zeige, dass «ein zusätzliches Engagement in dieser besonderen Situation» keineswegs im Widerspruch zur Rolle des Bundes stehe. Fast alle Kantone hätten grössere Beiträge gesprochen als St.Gallen.

Fast alle Kantone sprechen grössere Beiträge als St.Gallen

Die Regierung belegt dies mit Zahlen: Danach hat der Kanton St.Gallen bisher Hilfen im Betrag von umgerechnet 20 Rappen pro Einwohnerin und Einwohner geleistet. In den Kantonen Bern und Aarau seien es je ein Franken pro Person. Der Kanton Obwalden ist mit 2.70 Franken pro Person «um mehr als den Faktor Zehn grosszügiger als der Kanton St.Gallen». Der Kantonsrat wird in der kommenden Septembersession über das Gesetz entscheiden.

veröffentlicht: 5. September 2022 15:05
aktualisiert: 5. September 2022 15:05
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