Nach Würg-Angriff auf Tochter: Eritreer schuldig gesprochen

Ein Eritreer, der seine eigene Tochter angriff, wird vom Kreisgericht Rorschach schuldig gesprochen.
© St.Galler Tagblatt/Benjamin Manser
Ein 49-jähriger Eritreer griff seine Tochter an, weil diese seinen Cousin nicht heiraten wollte. Nun wird er für sieben Jahre des Landes verwiesen. Die Verteidigung wird das Urteil voraussichtlich anfechten.

Das Kreisgericht Rorschach spricht einen Familienvater wegen versuchter Gefährdung des Lebens schuldig. Der Eritreer wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Ins Gefängnis muss der 47-Jährige bei einer Probezeit von zwei Jahren zwar nicht, er wird aber für sieben Jahre des Landes verwiesen.

Kreisgericht glaubt der Tochter

Letzte Woche beteuerte den Eritreer, der seit zehn Jahren in der Schweiz lebt, vor dem Kreisgericht Rorschach seine Unschuld. Das Gericht aber glaubte seiner Tochter. Dies, weil die dokumentierten Verletzungen an ihrem Hals darauf schliessen lassen, dass sie in den Polizeivernehmungen die Wahrheit sagte.

Vater würgte seine Tochter von hinten

Demnach eskalierte im Mai 2018 ein Streit im Auto, nachdem die Tochter ihrem Vater offenbarte, dass sie nicht für eine arrangierte Ehe mit seinem Cousin zur Verfügung stehe, da sie schon in einer Beziehung sei und mit ihrem Freund auch schon Sex hatte. Der Vater stieg aus dem Auto, um eine Zigarette zu rauchen, setze sich anschliessend auf den Rücksitz und legte seiner Tochter von hinten eine Kette um den Hals und zog zu. Als die Tochter sich losreissen konnte, würgte er sie mit blossen Händen weiter. Laut Protokoll dachte die Tochter für einen kurzen Augenblick, sie würde ersticken. Sie konnte sich ein zweites Mal loswinden, flüchtet mit Todesangst aus dem Auto und rannte ein Wiesenbord hinauf. Dann versteckte sie sich bis zum nächsten Morgen in einem Garten.

Verteidigung will Urteil anfechten

Dass der Vater seine Tochter tatsächlich töten wollte, sieht das Gericht nicht als erwiesen. Zumal er dazu die Möglichkeit gehabt hätte und es dem Opfer trotz seiner körperlichen Unterlegenheit möglich war, sich zu wehren. Das Gericht kommt deshalb nicht zu einem Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung, sondern wegen versuchter Gefährdung des Lebens. Nebst dem Landesverweis muss der Beschuldigte auch die Verfahrenskosten in Höhe von über 15'000 Franken selbst bezahlen. Die Verteidigung, welche einen Freispruch forderte, wird die ausführliche Begründung des Gerichts prüfen und das Urteil voraussichtlich anfechten.

veröffentlicht: 22. April 2021 10:56
aktualisiert: 22. April 2021 10:56
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