Krawallnacht: Diese Strafe droht den Randalierern

Quelle: CH Media Video Unit / BRK News / St. Galler Tagblatt

Nach den Ausschreitungen in der St.Galler Altstadt letzten Freitag laufen die Ermittlungen. Eine erste polizeiliche Schätzung zeigt: Die Randalierer haben einen Sachschaden von über 40'000 Franken angerichtet. Bestimmten Randalierern könnte eine hohe Freiheitsstrafe drohen.

Nach der Krawallnacht in St.Gallen ermittelt die Polizei in alle Richtungen. Am Freitagabend zerstörten zahlreiche Jugendliche in der St.Galler Altstadt Fensterscheiben, Mobiliar und Pflanzen. Zuvor wurde in den sozialen Medien zu einer Party in den Drei Weieren aufgerufen. Die Stadtpolizei St.Gallen konnte mit Hilfe der Kantonspolizei St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden die Situation unter Kontrolle bringen. Nun zeichnet sich ab, welch hohen Schaden die Randalierer angerichtet haben.

Weitere Anzeigen könnten folgen

Bei der Kantonspolizei St.Gallen sind bisher 15 Anzeigen wegen Sachbeschädigung eingegangen. «Erst heute musste die Polizei nochmals in die Stadt, um einen Schaden zu rapportieren», sagt Florian Schneider, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen. «Es könnten noch weitere Anzeigen hinzukommen. Nach ersten polizeilichen Schätzungen beträgt der Sachschaden mindestens 40'000 Franken.» Hier sei aber zum Beispiel die Reinigung der Stadt noch nicht mit einberechnet worden – insgesamt dürfte der Schaden deutlich höher sein.

Anzeigen noch nicht bei Staatswanwaltschaft

Bei der Kantonspolizei St.Gallen kommen nur die Antragsdelikte, also die Anzeigen wegen Sachbeschädigung, zusammen. Alle anderen Anzeigen, zum Beispiel wegen Körperverletzung, laufen über die Stadtpolizei. Bisher sei noch unklar, wie viele Randalierer effektiv bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden. «Verhaftet wurde am Freitagabend niemand, es mussten aber neun Jugendliche mit auf den Polizeiposten», sagt Dionys Widmer, Sprecher der Stadtpolizei St.Gallen. «Erst wenn alle Abklärungen gemacht sind und wir alles Material ausgewertet haben, erfolgen die Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft.» Das könne noch mehrere Wochen dauern.

Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe

Mit welchen Strafen die Täterinnen und Täter anschliessend rechnen müssen, kann die Staatsanwaltschaft St.Gallen noch nicht sagen. «Es kommt zum Beispiel darauf an, ob sie unter oder über 18 Jahre alt sind. Beim Erwachsenenstrafrecht droht bei Sachbeschädigung eine Maximalstrafe von drei Jahren Freiheitsstrafe», sagt Mediensprecherin Beatrice Giger. Die Staatsanwaltschaft müsse aber jeden Fall einzeln prüfen.

Polizeieinsatz wird nachbesprochen

Abgeklärt wird zurzeit auch, ob sich die Polizei in der Krawallnacht richtig verhalten hat. «Jeder grössere Einsatz wird nachbesprochen», sagt Dionys Widmer. «Das ist ein normaler Vorgang.» Das «harte Durchgreifen» der Polizei sei aber insofern zu rechtfertigen, da die Polizei von den Vandalen angegriffen wurde. «Wir mussten Mittel einsetzen, um uns zu wehren. Das war für den Selbstschutz nötig.»

Auf Snapchat kursieren unterdessen erneut Aufrufe zu Randalen. Wie die Polizei vorgehen wird, wenn es zum Beispiel über das Osterwochenende zu ähnlichen Szenen kommt, will sie aus ermittlungstechnischen Gründen nicht sagen. Die Situation werde aber laufend beobachtet und beurteilt.

veröffentlicht: 30. März 2021 06:53
aktualisiert: 30. März 2021 09:56
studio@radiofm1.ch