Im Rheintal lenken Wahlplakate Autofahrer ab

Im Rheintal halten sich nicht alle an die Wahlplakat-Vorschriften und lenken den Verkehr ab.
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Knapp einen Monat vor den Kantonsratswahlen in St.Gallen hängen an allen Ecken und Enden Plakate der Kandidaten. Die Wahlplakate werden aber nicht immer vorschriftsgemäss aufgestellt. Das zeigen zahlreiche Beispiele aus dem Rheintal.

Du richtest deinen Blick im Auto konzentriert auf die Strasse – dann steht plötzlich eine Person am Strassenrand. Du gehst auf die Klötze – Fehlalarm! Es war nur ein menschengrosses Wahlplakat. An diese Momente muss man sich im Kanton St.Gallen, vorallem im Rheintal, seit Tagen gewöhnen. Anfangs März sind Kantonsratswahlen. Die Kandidaten greifen zu allen Mitteln, um gesehen zu werden.

1,50 Meter von der Strasse entfernt

Rund um Wahlplakate gibt es eigentlich viele Bestimmungen und Vorschriften. Es gilt der Grundsatz: «Das Plakat darf die Verkehrsteilnehmenden nicht zu sehr ablenken», sagt Florian Schneider, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen, gegenüber FM1Today. «Innerorts müssen die Plakate einen Meter fünfzig von der Strasse entfernt sein. Zur Strasse gehört auch das Trottoir. Ausserorts gilt der Abstand von drei Meter.» Diese Plakate, wie man sie im Rheintal sehen kann, sind also eigentlich rechtswidrig.

Dieses Plakat an der Staatsstrasse in Rebstein steht zu nahe an der Strasse.

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Dieses Plakat an der Rorschacherstrasse in Lüchingen ist rechtswidrig.

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Neben diesen beiden exemplarischen Fällen aus Lüchingen und Rebstein musste die Polizei in den letzten Tagen in Oberriet bereits bei zwei Plakaten eingreifen. «Die Plakate wurden aber vom Besitzer ganz unkompliziert umplatziert», so Schneider.

Plakate vor einem Radar gehen nicht

Neben den Vorschriften, die von der Polizei den Parteien vorgegeben werden und eingehalten werden müssen, muss auch der Eigentümer des Ausstellungsortes einverstanden sein. Orte, wie an einer Kirche oder Schule, sind also bei deren Einverständnis erlaubt. Nicht erlaubt ist es, wie es in diesem Video Roman Rauper versucht hat, ein Plakat vor einem Radar zu platzieren, sagt die Kantonspolizei. «Die Sicht des Radars darf nicht beeinträchtigt werden.»

Im ganzen Kanton gab es Vorfälle

Die Wahlplakat-Vorschriften scheinen nicht nur die Rheintaler regelmässig zu umgehen. «Vor den letzten Nationalratswahlen gab es in fast allen Gemeinden im Kanton St.Gallen Verstösse», sagt Florian Schneider. Konsequenzen hat das für die Plakatinhaber aber meistens nicht. «Die Plakate werden von der Polizei abgenommen. Die Inhaber können sie bei uns abholen und dürfen sie am gleichen Ort wieder platzieren. Aber so, dass sie nicht mehr ablenken.»

Gibt es auch an deinem Ort Wahlplakate, die dich stören? Dann sende sie uns hier.

veröffentlicht: 15. Februar 2020 06:41
aktualisiert: 15. Februar 2020 06:43
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