«Ich bin nicht böse auf das Kind» – Mann wegen Missbrauchs verurteilt

Vor zwei Jahren missbrauchte ein damals 50-jähriger Vorarlberger mehrmals die siebenjährige Tochter seiner Partnerin. (Symbolbild)
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Ein 52-jähriger Vorarlberger musste sich wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind vor dem Kreisgericht Rheintal verantworten. Dieses verurteilte ihn zu knapp vier Jahren Gefängnis.

Es ist das Schlusswort des Beschuldigten, das den Prozess im Kreisgericht Rheintal in vielen Punkten widerspiegelt. Der glatzköpfige Mann im schwarzen Anzug setzt seine Brille auf, holt einen Zettel hervor und setzt zu einem langen Vortrag an. Besonders aufhorchen lassen die Worte: «Ich bin nicht böse auf das Kind. Ich denke, es weiss, was es mir angetan hat. Es hat mich in so eine unschöne Lage gebracht, obwohl ich unschuldig bin.»

«Mir geht es nicht gut»

Schon zu Beginn des Prozesses wird klar, dass der redselige Vorarlberger den Vorwurf vehement abstreitet, sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben. Der zweifache Vater will so schnell wie möglich aus dem Gefängnis raus, wo er seit Bekanntwerden der Vorfälle sitzt. «Mir geht es nicht gut. Ich sitze seit zwei Jahren unschuldig hinter Gitter und fühle mich extrem freiheitsberaubt», sagt er zum Richter.

Sexueller Missbrauch in der Wohnung

Die Staatsanwaltschaft aber fordert unter anderem eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren für den gelernten Chemiker. Er soll sich im Jahr 2018 an der siebenjährigen Tochter seiner damaligen Partnerin vergangen haben. Laut Anklageschrift fanden die sexuellen Missbräuche während eines halben Jahres mehrmals die Woche statt. Auf dem Sofa, im Bett und in der Badewanne der gemeinsamen Wohnung im St.Galler Rheintal.

Ein grosses Geheimnis

Laut Staatsanwaltschaft hatte sich der Beschuldigte, bei dem in Haft eine heterosexuelle Pädophilie diagnostiziert wurde, bewusst eine alleinerziehende Mutter als Partnerin ausgesucht. Er gewann das Vertrauen ihrer siebenjährigen Tochter und nutze dieses schamlos aus. So wurde das Kind beim gemeinsamen Baden zu sexuellen Handlungen gedrängt, musste sich nach dem Abholen im Kinderhort nackt ausziehen und wurde zum Oralverkehr verleitet. Stets unter dem Druck, es dürfe niemandem nur ein Sterbenswörtchen verraten – schon gar nicht seiner Mutter.

«Ich mag Kinder sehr»

Während die zum Teil verstörenden Vorwürfe im Gericht verlesen werden, schüttelt der Angeklagte immer wieder den Kopf. «Ich habe so etwas nie gemacht», betont er mehrmals. «Ich war für das Kind wie ein fürsorglicher Freund und wollte es im Leben unterstützten. Ich mag Kinder sehr und wäre zu so einer Tat nicht fähig.» Selbst beschreibt sich der Mann als besonnen, ruhig und sexuell normal.

Kinderpornografisches Material auf dem Computer

Nicht abstreiten kann der Beschuldigte, dass die Polizei bei einer Haussuchung kinderpornografisches Material auf seinem Computer gefunden hat. Die Bilder und Videos schaute der Angeklagte laut eigenen Aussagen jeweils nur kurz an und löschte sie danach wieder. «Ich bereue es, dass ich dieses Material runtergeladen habe und werde so etwas nie mehr machen.»

Es ist indes nicht das erste Mal, dass sich der Angeklagte wegen kinderpornografischen Materials vor Gericht verantworten muss. Vor über zehn Jahren wurde der Vorarlberger in seiner Heimat bereits für dessen Besitz verurteilt.

Mit anderen Pädophilen gechattet

Ebenfalls bewiesen ist, dass sich der 52-Jährige auf diversen zwielichtigen Onlineportalen herumtrieb und in Chats regelmässig schilderte, welche sexuellen Handlungen er mit Kindern praktizierte oder ausprobieren wollte. Dabei fragte er die Chatpartner jeweils auch nach dem Aussehen ihrer Töchter und nach der Ausgereiftheit ihrer Brüste. Vor Gericht bezeichnet der Beschuldigte diese Chats als unecht. «Ich wollte in diesen Chats Fake-Profile entlarven, das wurde irgendwie zu einer Sucht. Was ich dort geschrieben habe, war nie ernst gemeint.»

Knapp vier Jahre Gefägnis

Auffällig ist, dass der Beschuldigte in den Chats exakt die gleichen sexuelle Handlungen beschrieb, die auch die siebenjährige Tochter seiner Ex-Partnerin schilderte. Der Fall kam ins Rollen, nachdem sich das Mädchen einem Gspänli anvertraut hatte.

Der Versuch des Verteidigers, alles auf eine ausgeprägte Fantasie des Mädchens zu schieben, scheiterte vor dem Kreisgericht Rheintal. Dieses sprach den 52-Jährigen wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind und mehrfacher Pornografie schuldig. Es verurteilte ihn unter anderem zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten, unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 178 Tagen. Ausserdem wird der Mann, der schon seit 20 Jahren in der Schweiz lebt, für sieben Jahre des Landes verwiesen und ihm werden für zehn Jahre alle Tätigkeiten mit Minderjährigen untersagt.

veröffentlicht: 8. Mai 2020 18:55
aktualisiert: 8. Mai 2020 18:55
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