Hohe Hürden bei Kirchenaustritt: «Wir wollen dadurch Sicherheit»

Immer mehr Menschen treten aus der Kirche aus. Im Kanton St.Gallen sind die Hürden dafür höher als in anderen Kantonen.
© St.Galler Tagblatt/Michel Canonica
Wer im Kanton St.Gallen aus der Kirche austreten will, muss dafür die Unterschrift amtlich beglaubigen lassen. St.Gallen begründet diesen zusätzlichen Aufwand damit, dass dadurch Sicherheit für beide Partien entsteht.

Der Kanton St.Gallen ist, was den Kirchenaustritt betrifft, fast einzigartig. Einzig hier und in Appenzell Ausserrhoden muss der Kirchenaustritt amtlich beglaubigt werden. Diese Beglaubigung ist in der Kirchenverfassung des Bistums St.Gallen verankert. Den Austrittswilligen kostet sie rund 30 Franken. In den anderen Kantonen reicht es, den Austritt der Kirche schriftlich mitzuteilen.

«Solcher Schritt muss überlegt sein»

Gibt es in St.Gallen eine zusätzliche Hürde, um Kirchenaustritte möglichst zu verhindern? Thomas Franck, Verwaltungsdirektor des katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen, winkt ab. Die Hürde habe ihre Gründe. Die Rechtssicherheit sei der wichtigste davon: «Die amtliche Beglaubigung bringt eine Sicherheit sowohl für die Kirche als auch für den Austretenden mit sich.» So könne Jahre später keine Person auftauchen und sagen, sie sei niemals aus der Kirche ausgetreten und umgekehrt.

Natürlich könne die Pflicht als Hürde angesehen werden, aber: «Ein solcher Schritt muss gut durchdacht sein. Es ist keine Entscheidung mit Konsequenzen, die ohne weiteres wieder rückgängig gemacht werden können.» Dass in St.Gallen der Kirchenaustritt durch die Beglaubigung kostenpflichtig wird, unterscheidet ihn von den anderen Kantonen. Die Kosten für eine amtliche Beglaubigung sind gemäss Thomas Franck aber tief: «30 Franken sind zumutbar und auch der Aufwand hält sich in Grenzen. Wenn ich einen neuen Pass oder eine ID brauche, muss ich dafür auch ins Passbüro gehen.» Eine amtliche Beglaubigung könne in jeder Gemeindeverwaltung und bei jedem Rechtsanwalt in rund zehn Minuten gemacht werden.

«Wir respektieren jede Meinung»

Im Kanton St.Gallen entscheiden sich, gemäss Franck, jährlich im Schnitt 2000 bis 3000 Menschen dazu, aus der Katholischen Kirche auszutreten.«Das ist rund ein Prozent unserer Mitglieder.» Tendenz steigend. Bisher habe er noch von keinen Fällen gehört, bei denen die amtliche Beglaubigung zu einem Problem geführt habe.

Dass vermehrt jüngere Leute aus der Kirche austreten, hat gemäss Franck verschiedene Gründe. «In der Regel ist es ein langjähriger Prozess, eine Entfremdung von der Glaubensgemeinschaft.» Es sei eine logische Folge, wenn Menschen keinen Bezug zur Kirche hätten. «Wir respektieren jede Meinung und wer austreten will, der darf das natürlich tun.»

Unseriöse Angebote im Internet

Vielen sei aber nicht bewusst, was sie mit der Kirchensteuer alles finanzieren: «Für viele ist die Kirche der Gottesdienst am Sonntag oder sie denken, jeder Franken geht zu einem Bischof oder nach Rom zum Papst.» Dass damit viele Jugendgruppen oder Pfarreiheime finanziert oder Löhne von Religionslehrern, Seelsorgern oder Sozialarbeitern bezahlt werden, wüssten viele nicht. "Mit einer Kampagne wollen wir den Bürgern aufzeigen, was sie mit ihrem Geld unterstützen."

Wer sich trotzdem für einen Austritt entscheidet, der findet im Netz zahlreiche Angebote von privaten Anbietern, die gegen Geld den Kirchenaustritt organisieren. «Es gibt unseriöse und seriöse Angebote. Wenn jemand für die Organisation eines Austritts 100 bis 150 Franken verlangt, ist das ganz schön viel.» Zumal höchstens Kosten für die Beglaubigung entstehen. Ein Austritt sei nicht kompliziert und könne von jedem selbst organisiert werden.

Will eine Person der Kirche wieder beitreten, ist das übrigens kostenlos. Aber: «Für einen Eintritt braucht es etwas mehr.» Wie Thomas Franck erklärt, wird ein Eintritt zum kirchenrechtlichen Fall. «Es braucht eine schriftliche Erklärung und ein Gespräch mit einem Seelsorger, damit ein Eintritt möglich ist.» Da diese schriftliche Erklärung über das Pfarramt erfolge, sei die Rechtsicherheit gegeben. Beim Wiedereintritt braucht es deshalb, anders als beim Austritt, keine amtlich beglaubigte Unterschrift.

Update vom 25.01.2022: In einer ersten Version des Artikels haben wir geschrieben, dass ein Kirchenaustritt einzig im Kanton St.Gallen mit Kosten verbunden ist. Das stimmt so nicht: Auch Appenzell Ausserrhoden verlangt eine amtliche Gebühr. Wir haben den Artikel entsprechend angepasst.

veröffentlicht: 24. August 2020 05:49
aktualisiert: 25. Januar 2022 09:27
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