Eingeschränkte Besuche in St.Galler Spitälern – Betreuung für Kinder

Die St.Galler Regierungsräte Beni Würth, Stefan Kölliker, Heidi Hanselmann, Bruno Damann und Fredy Fässler sprechen vor den Medien.
© St.Galler Tagblatt/Michel Canonica
Die St.Galler Regierung hat am Samstagnachmittag über die verschärften Massnahmen gegen das Coronavirus informiert. So werden Besuche in Spitälern und Heimen drastisch eingeschränkt. Für Schulkinder stellt der Kanton Betreuungsangebote zur Verfügung.

So etwas gab es noch nie: Der Bundesrat hat am Freitag im Kampf gegen das Coronavirus sämtliche Veranstaltungen mit über 100 Personen untersagt und eine Schliessung sämtlicher Schulen bis 4. April beschlossen (hier geht's zur Übersicht).

Die St.Galler Regierung hat am Samstag an einer Medienkonferenz ausgeführt, was die Massnahmen für den Kanton bedeuten.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Die Schulen werden vom Kanton St.Gallen dazu verpflichtet, ab Montag bis und mit 4. April ein Betreuungsangebot sicherzustellen – getreu dem Motto «Kein Kind soll unbetreut sein». Kitas bleiben geöffnet.
  • Um die Risikogruppen zu schützen, werden Besuche in den St.Galler Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen ab Montag bis zum 30. April stark eingeschränkt. Besuche sind nur noch in Ausnahmefällen (etwa bei Kindern, gebärenden Frauen und palliativen Patienten) erlaubt.
  • Die Kantonspolizei St.Gallen soll in Stichproben überprüfen, ob sich alle Restaurants, Bars und Clubs an die vom Bund verordnete 50-Personen-Grenze halten.
  • Die Regierung prüft Massnahmen, um Liquiditätsengpässe von KMUs zu überbrücken. Kurzarbeitsgesuche sollen unkompliziert abgewickelt werden.

Die Medienkonferenz zum Nachlesen:

Im Ticker hält FM1Today dich über die aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus auf dem Laufenden.

veröffentlicht: 14. März 2020 13:54
aktualisiert: 14. März 2020 19:22
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