«Ein Irrtum» – Stadtrat zieht Musikverbot auf Drei Weieren zurück

Nun also doch: Auf Drei Weieren darf Musik gehört werden. (Archiv)
© St.Galler Tagblatt/Urs Bucher
Die Stadt St.Gallen krebst zurück: Nachdem die Meldung über ein generelles Musikverbot auf Drei Weieren für Missmut gesorgt hatte, hebt der Stadtrat die Regel wieder auf.

Für «unnötig» und «unverhältnismässig» hielten Badegäste die neue Hausordnung auf Drei Weieren: Auf die aktuelle Badesaison hin wurde ein generelles Musikverbot eingeführt – um die Regeln der städtischen Badeanstalten zu vereinheitlichen. Rund 20 Personen erhielten in den vergangenen Wochen eine Ordnungsbusse, weil sie Gitarre spielten oder Musik über Musikboxen hörten.

Mannenweier nicht vergleichbar mit anderen Bädern

Nachdem FM1Today die Einführung der neuen Regel und das Unverständnis in der Bevölkerung publik gemacht hatte, haben sich der Stadtrat und die involvierten Dienststellen nochmals mit der Thematik und den rechtlichen Grundlagen befasst. Sie kamen zum Schluss: Das Musikverbot wird per sofort aufgehoben. Dass dieses rund um den Mannenweier zwischen grosser Wiese und Milchhüsli überhaupt eingeführt wurde, sei «ein Irrtum» gewesen. Das Gebiet sei jederzeit für jedermann frei zugänglich und deshalb nicht mit Bädern wie dem Lerchenfeld zu vergleichen, heisst es am Mittwoch von der Stadt.

Ruhe- und Nachtzeit müssen eingehalten werden

Gitarrespielen und Musikhören sind also grundsätzlich tagsüber und abends möglich, sofern es sich dabei nicht um übermässigen Lärm handelt. «Hören und Spielen von Musik ist gemäss Immissionsschutzreglement immer erlaubt, wobei man die Lautstärke ab der Ruhezeit um 20 Uhr und während der Nachtzeit zwischen 22 und 7 Uhr zurückdrehen muss», erklärt Dionys Widmer, Mediensprecher der St.Galler Stadtpolizei, gegenüber FM1Today.

Gehe eine Lärmklage ein, müsse die Stapo vor Ort gehen und den Lärm selbst feststellen. «Natürlich ist die Wahrnehmung, ab wann Musik als störend wahrgenommen wird, immer ein wenig subjektiv», sagt Widmer. Es sei deshalb Augenmass gefragt.

Falschgebüsste können sich melden

Die rund 20 Bussen seit Saisonbeginn betrafen laut dem Polizeisprecher «in den allermeisten Fällen» Personen, die nach 22 Uhr Lärm verursachten. Diese Bussen à 60 Franken seien gemäss Immissionsschutzreglement rechtens gewesen. «Wer in den letzten Wochen wegen des Musikverbots und nicht wegen des Immissionsschutzreglements gebüsst wurde, darf sich gerne melden.» Unter Umständen könne es sein, dass die Busse dann zurückgezogen wird.

Renato Dietrich, Leiter des Gemeinschaftsbads Dreilinden, begründete die Einführung des Musikverbots mit wiederkehrenden Reklamationen von Gästen und Anwohnenden. Der St.Geörgler Quartierverein begrüsste das generelle Musikverbot: «Ich habe aus dem Quartierverein bislang nur positive Reaktionen darauf erhalten», sagte Vereinspräsident Thomas Giger. Der Quartierverein selbst habe aber keine Beschwerde wegen des Lärms eingereicht.

veröffentlicht: 23. Juni 2021 14:47
aktualisiert: 23. Juni 2021 15:08
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