«Es nützt nichts, wenn ein Fussgänger plötzlich unter dem Auto liegt»
Rad steht – Kind geht. So wird den Kindern das Überqueren des Fussgängerstreifens beigebracht. Dies ist jedoch keine Regel, sondern nur eine Empfehlung. Bei Kindern soll man sich aber daran halten. Oftmals sind Kinder nämlich nicht in der Lage, wahrzunehmen, ob sich ein Auto verlangsamt und sich aufs Anhalten vorbereitet.
Komplizierter wird es mit markierten Flächen über der ganzen Strasse. Gelten diese als Fussgängerstreifen? Oder einfach als Warnung vor möglichen Fussgängerinnen und Fussgängern? FM1Today hat bei Werner Lendenmann nachgefragt, er ist Leiter der Verkehrstechnik der Kantonspolizei St.Gallen.
Das gilt bei eingefärbten Strassenflächen
«Diese eingefärbten Flächen haben keinen gesetzlichen Charakter. Die Flächen sind dazu da, um die Strasse aufzuwerten oder um gewisse Punkte klarer sichtbar zu machen.» Somit seien diese nicht mit einem gewöhnlichen Fussgängerstreifen zu vergleichen.
Über eingefärbte Flächen klagen zurzeit Bewohnerinnen und Bewohner aus Rapperswil-Jona. Diese melden linth24, dass bei vielen Personen Ungewissheit herrscht, wer bei solchen Flächen vortrittsberechtigt ist.
Nicht halten, kann teuer werden – die Strasse überqueren auch
Bei normalen Fussgängerstreifen ist der Fall klar: Fussgängerinnen und Fussgänger haben Vortritt. Diese dürfen also jederzeit über den gelben Streifen laufen. Aber was passiert eigentlich, wenn ich beim Autofahren den Vortritt ignoriere?
«Als Autofahrer muss man mit einer Busse von 140 Franken rechnen, wenn man einem Fussgänger den Vortritt am Fussgängerstreifen nicht gewährt», erklärt Werner Lendenmann.
Ebenso teuer wird es für Fussgängerinnen oder Fussgänger, welche den Fahrzeugen keinen Vortritt lassen. Dies ist dort der Fall, wo kein Fussgängerstreifen oder keine Begegnungszone markiert ist. Es ist aber erlaubt, 50 Meter vor oder nach dem Zebrastreifen die Strasse zu überqueren.
Als Fussgängerin oder Fussgänger wird man jedoch oft zuerst ermahnt und darauf hingewiesen, einen Fussgängerstreifen zu benutzen. Trotzdem ist bei Nichteinhalten der Vortrittsregelung eine hohe Busse nicht ausgeschlossen.
Regelung von Fussgängerstreifen bei Bau- und Bushaltestellen
Ein Fussgängerstreifen ist nicht immer übersichtlich. Öfters wird die Sicht eingedämmt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Bus direkt vor einem Fussgängerstreifen anhält. Auch hier bleibt die Vortrittsregel für Fussgängerinnen und Fussgänger bestehen. Allerdings ist in einer solchen Situation bei allen Verkehrsteilnehmenden Vorsicht geboten.
«Die Verkehrsteilnehmenden, egal ob Autofahrer oder Fussgänger, sollen Rücksicht aufeinander nehmen», meint Werner Lendenmann. Es sei schade, dass viele Verkehrsteilnehmende auf ihr Vortrittsrecht beharren. Jemandem mal den Vortritt gewähren, schade niemandem. Ausserdem nütze es weder dem Fussgänger noch dem Autofahrer, «wenn auf einmal jemand unter dem Auto liegt», so Lendenmann.
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