Bessere Arbeitsbedingungen für Care-Migrantinnen
Nach Schätzungen arbeiten im Kanton St. Gallen rund 600 Migrantinnen in ungefähr 300 Haushalten. Sie reisen jeweils aus ihren Heimatländern in die Schweiz ein und betreuen während einigen Wochen eine gebrechliche Person in deren Zuhause. Nach dem Einsatz kehren sie vorübergehend in ihr Heimatland zurück, um ein paar Wochen später ihre Tätigkeit im gleichen Haushalt wieder aufzunehmen.
Präsenzzeit zählt als Arbeitszeit
Die Arbeitsbedingungen der Frauen hätten wegen der langen Arbeitszeiten und der Nacht- und Sonntagseinsätze schon seit längerer Zeit Anlass zu Kritik gegeben, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag. Der Kanton St. Gallen hat nun einen Muster-Normalarbeitsvertrag des Bundes angepasst und ergänzt.
Es ist eines der Kennzeichen dieser Arbeitsverhältnisse, dass die Angestellten zwar den ganzen Tag im Haushalt anwesend sein müssen, der Zeitaufwand bei der Lohnabrechnung aber mehrheitlich als Präsenzzeit deklariert wird. Der neue Normalarbeitsvertrag schreibt nun vor, dass wenigstens sieben Stunden Arbeitszeit am Tag angerechnet werden müssen. Wird ein halber freier Tag bezogen, sind es dreieinhalb Stunden Arbeitszeit.
Bestimmungen gelten auch für Haushalthilfen
Weiter gibt es verbesserte Pausenregelungen und eine Reisekostenentschädigung für die notwendige An- und Rückreise der Arbeitnehmenden zwischen Wohn- und Einsatzort.
Der Normalarbeitsvertrag gilt nicht nur für die Pflege von gebrechlichen Personen, sondern auch für Angestellte, die für die Kinderbetreuung oder als Haushaltshilfen tätig sind. Die Bestimmungen treten am 1. Juli in Kraft.