Asylknatsch in Uzwil: Seniorenheim hätte nicht umgenutzt werden dürfen
Quelle: TVO
Sie liegen direkt nebeneinander: die Thurklinik und das ehemalige Alterszentrum Marienfried. Die Einsprache der Klinik wurde nun vom Kanton gutgeheissen. Gemäss Jasmin Schams, Verwaltungsrätin der Thurklinik, war dieser Entscheid zu erwarten. «Uns, als direkte Anstösser, wurden seitens Gemeinde jegliche Rechte entzogen», sagt Schams gegenüber TVO. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass bei einer Umnutzung die direkten Nachbarn miteinbezogen werden.
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Gemeinde zieht Urteil weiter
In der Einsprache forderte die Klinik deshalb eine Baubewilligung für die Unterkunft von der Gemeinde. Und eine solche wäre für die Umnutzung notwendig gewesen, wie das St.Galler Departement für Bau und Umwelt in der Rekursantwort festhält.
Für die Gemeinde ist dieser Entscheid eine schallende Ohrfeige. Gegenüber TVO wollte sich die Gemeinde nicht äussern. Klar ist aber: Die Gemeinde zieht den Entscheid vors Verwaltungsgericht.
Für Jasmin Schams wirkt dies wie eine Verzögerungstaktik. Sie kann es nicht nachvollziehen, warum die Gemeinde sich nicht mit ihr an einen Tisch setzen will. In den letzten eineinhalb Jahren sei auch immer wieder der befristete Vertrag mit dem Asylzentrum verlängert wurde – ohne Mitteilung.
Klinik weiterhin offen für Gespräche
Zudem gebe es laut der Klinik auch noch ein weiteres Problem. Die 120 Asylsuchenden, die im umgenutzten Altersheim leben, würden bei vielen Mitarbeitenden der Klinik Sicherheitsbedenken auslösen. Darum musste die Klinik mehr Personal für die Nachtwache einstellen. Die Bemühungen, gemeinsam mit der Gemeinde eine Lösung zu finden, seien gescheitert. Für Schams ist klar, dass die Gemeinde gar kein Interesse daran habe, da jetzt das ganze weitergezogen werden. Sie betont aber, dass man weiterhin gesprächsbereit sei.
Die Asylsuchenden dürfen übrigens trotz fehlender Baubewilligung in der Unterkunft bleiben. Grund dafür ist, dass das Departement im Entscheid kein Nutzungsverbot inkludierte.
(red.)