E-Trotti-Verbot am St.Galler Jahrmarkt

Die E-Trottinetts werden an der Olma nicht eingezogen, aber es gelten einige Fahrverbote.
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Anders als bei Grossanlässen in anderen Städten werden während der Olma-Zeit in St.Gallen die E-Trottinetts nicht eingezogen. Die Polizei lässt aber mögliche Auffälligkeiten in die Bilanz des Pilotversuches fliessen. Dazu gibt es ein Fahrverbot am Jahrmarkt.

Für die meisten Olma-Freunde ist nach 19 Uhr, wenn die Degustationshallen vier und fünf schliessen, noch nicht Schluss. Viele zieht es für Essen, Adrenalin oder eben noch ein weiteres Bier auf den Jahrmarkt und dann Richtung St.Galler Innenstadt. Dieser Fussmarsch beträgt rund zehn Minuten. Doch in diesem Jahr lockt ein schnellerer Weg nach Hause oder eben zur nächsten Partylocation: die E-Trottinetts.

Bussen und Verzeigungen möglich

Es ist jedoch Vorsicht geboten. Wer fahrunfähig ein E-Trottinett lenkt, der riskiert eine Busse. Es gelten weiter die gleichen Regeln wie für die Velofahrer. «Wir werden die Kontrolle und die Prävention wegen der E-Trottinetts nicht explizit verstärken», sagt Roman Kohler, Mediensprecher der Stadtpolizei St.Gallen. Die Kontrollen werden im Rahmen der normalen Patrouillenarbeit erfolgen.

In Zürich wurden die E-Trottinetts während des Züri-Fäschts und in Winterthur während der Musikfestwochen eingezogen. Anders hier: In St.Gallen bleiben die elektrischen Flitzer während der Olma der Stadt treu. «Weil es ein Pilotversuch ist, werden die E-Trottinetts nicht eingezogen. Wir sind zuversichtlich, dass alles gut läuft», sagt Kohler.

Auflagen könnten folgen

Allerdings werde die Stadtpolizei die E-Scooter-Situation während der Olma in die Pilotversuchs-Bilanz mit einfliessen lassen. «Falls es auffällig viele Unfälle gibt, könnten wir theoretisch Auflagen erlassen für ein nächstes Jahr», sagt Kohler.

Eine Auflage gilt bereits in diesem Jahr für E-Trottinett-Benutzer: das Fahrverbot für den Jahrmarkt. Wie die Velo- oder Töfflifahrer dürfen auch die E-Trottinett-Fahrer nicht mit dem Trotti durch den Jahrmarkt fahren.

veröffentlicht: 8. Oktober 2019 05:44
aktualisiert: 8. Oktober 2019 05:44
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